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1

Freitag, 7. April 2006, 07:58

Busse - Scheibe ungenügend gekratzt

Hallo zusammen

Heute morgen fragte mich ein Arbeitskollege, was es für eine Busse für das Fahren mit ungenügend gekratzen Scheiben gibt. (Er wurde auf dem Weg zur Arbeit kontrolliert. Die Polizisten machten Fotos und konnten keine Angaben zur Bussenhöhe machen.)

Hat jemand Erfahrung damit? Im Internet findet man alles von einer Busse bis zum Ausweisentzug für ein "mittelschweres Vergehen". Kann der Rechtsschutz allenfalls etwas bewirken falls ein Ausweisentzug droht?

Das sind alles Fragen meines Kollegen. Nicht das ihr jetzt da falsche Rückschlüsse zieht.

In diesem Sinne - kratzt eure Scheiben.
Werde euch in jedem Fall über das Ergebnis informieren.

Gruss
hoschi


silver

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2

Freitag, 7. April 2006, 10:46

meinst du Eis abkratzen?

in dem Fall muss die Polizei wieder mal Geld verdienen, odrr?..
Oder ist er mit nem Gletscher auf der Frontscheibe rumgefahren?

edit: hier nichts gefunden..
d.h. keine Ordnungsbusse, darum konnten die wohl auch keine Angabe machen..

geändert von: silvergt on 07/04/2006 10:56:44

3

Freitag, 7. April 2006, 12:50

Hi silverGT

Ja, er hat die Scheiben nur ungenügend vom Eis befreit.
Die Polizei nennen sie das glaub "Gucklochfahrer" oder so.

Nun gut. Es betrifft mich ja nicht direkt, aber man macht sich schon seine
Gedanken. Denke mal, dass er im besten Fall mit einer Busse davon kommt.

Merci

Gruss
hoschi


Alain

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4

Freitag, 7. April 2006, 12:58

Es läuft wahrscheinlich auf einen Ausweisentzug raus.
http://www.tcs-beo.ch/images/content/pdf/01_2006.pdf
Auf der Seite 13 steht es.

Gruss Alain

Das Leben ist viel zur kurz, um ein serienmässiges Auto zu fahren!

Hikari

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5

Freitag, 7. April 2006, 13:06

ich finde, Gucklochfahrer handeln grob fahrlässig. Diesen Winter hat so einer hier in Winterthur am Morgen einen Schüler über den Haufen gefahren Befristeter Ausweisentzug wird wohl die Folge sein.

Gruss Walter



silver

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6

Freitag, 7. April 2006, 13:31

Wenn er wirklich nur mit einem "Guckloch" gefahren ist, ist das natürlich schon gefährlich...

man müsste halt die Scheibe sehen.

King-6

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7

Freitag, 7. April 2006, 14:18

Ist noch interessant das was Alain gepostet hat:

Loch 20x30cm = mittelschwere Wiederhandlung = Busse 200 Franken und Ausweisentzug von mindestens 1 Monat.. (Und wenn bereits ein mittelschweres Vergehen begangen worden ist in den letzten 2 Jahren, dann gibt es 4 Monate Ausweisentzug)

Vorallem wenn die Heckscheibe anläuft dann gibt es 100 Franken Busse, das wusste ich nicht, habe ja noch 2 Aussenspiegel welche Eisfrei sind...

Mein Fazit, dann werde ich die Heckscheibe auch kratzen und nicht mehr wegheizen

Gruess Toby
www.streetcar-cup.ch

8

Freitag, 7. April 2006, 14:44

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Mein Fazit, dann werde ich die Heckscheibe auch kratzen und nicht mehr wegheizen <hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

jep ich auch, hab die bis jetzt auch immer nur per heizung sauber gemacht, fahr ja nicht rückwärts in der Gegend rum



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moetterking

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9

Freitag, 7. April 2006, 14:51

Ich hab gedacht die Heckscheibe darf zugefroren sein?

Die TCS-Motorshow auf SF2 hatte die Frage gestellt, und es hiess dass nur die vorderen drei Scheiben eisfrei sein müssen...


patGT

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10

Freitag, 7. April 2006, 14:56

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Vorallem wenn die Heckscheibe anläuft dann gibt es 100 Franken Busse<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>Ich gehe jetzt mal davon aus, dass das mehr ein theoretisches Vergehen resp. noch draufgeschlagen wird, wenn sonst schon was anliegt. Nur wegen einer vereisten Heckscheibe wird wohl kaum jemand rausgenommen.
Schliesslich ist es nicht verboten, den Karren bis unters Dach zu laden (z.B. Kombi beim Zügeln mit Sachen vollstopfen etc.), und in einem solchen Fall sieht man bekanntlich auch nicht mehr zur Heckscheibe raus. Ist ja bei jedem Lieferwagen so.

Gruss
Patrick


JA zur Rundstrecke - Helft mit!
MY23 BRZ
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silver

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11

Freitag, 7. April 2006, 18:08

gibt ja auch Firmenwagen, die auf der Rückscheibe farbige Werbung haben, da sieht man bestimmt nicht mehr durch als durch Eis...

aber

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>wenn die Heckscheibe anläuft dann gibt es 100 Franken Busse<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

hä?? also wenn ich abends mit mehreren Leuten einsteige, läuft die Heckscheibe ziemlich schnell an und normalerweise merke ich das auch relativ schnell.. aber bis die dann ganz frei ist.. also das es für vereiste Scheiben Bussen gibt OK, aber für angelaufene Heckscheiben.. überrascht mich ein wenig..

gruzz


http://impreza.fotopic.net

torquemada

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12

Samstag, 8. April 2006, 00:14

öhm, "Ausweisentzug" meint Führerschein abgeben????
Zumindest in Deutschland ist es erlaubt, mit zugefrorener Heckscheibe zu fahren, Voraussetzung ist ein zweiter (rechter) Aussenspiegel, und das mit den drei Scheiben stimmt nicht ganz, sämtliche Seitenscheiben müssen frei sein (bei PKW), wg. Schulterblick rechts...


13

Samstag, 8. April 2006, 14:24

Hallo zusammen

So viel ich weis, müssen nur die vorderen 3 Scheiben eisfrei sein.

www.snow-riders.ch.vu

moetterking

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14

Samstag, 8. April 2006, 22:09

Würd ich jetzt auch sagen, die hinteren Scheiben darf man ja so schwarz tönen wie man will...


torquemada

unregistriert

15

Samstag, 8. April 2006, 22:35

tja, dann hat mich der Bulle beschissen der mir 20,- DM (ach ja,die gute alte Zeit) abknöpfte...


vonderAlb

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16

Sonntag, 9. April 2006, 12:09

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>..dann hat mich der Bulle beschissen..<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>
Sieht fast so aus. Es gibt genügend Fahrzeuge die keine hinteren Seitenscheiben haben. z.B. 2-Türer oder Transporter (VW-Buss).
Kombis dürfen bis unters Dach beladen werden. Sicht nach hinten und zu den hinteren Seitenscheiben ist dann nicht mehr möglich.
Bei denen ist der Schulterblick auch vorgeschrieben bzw. möglich.

Aber dennoch, egal ob erlaubt oder nicht. Jeder sollte sich die Zeit nehmen und an ALLEN seinen Scheiben für ordentliche Sicht sorgen.
Ich hab keinerlei Verständnis für die Gucklochfahrer. Das ist reine Dummheit.

Andreas
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Andreas

Subaru Outback 2.5i Sport MY18
Lexus SC430 MY06
Genesis GV60 Sport MY22

17

Montag, 10. April 2006, 13:41

Hi Leute

Besten Dank für eure Beiträge. Werde Sie natürlich weiterleiten.

Bis bald.

Gruss
hoschi