WOW welch Strafen man bekommen kann *staun*
Nötigung (z.B. Drängel,Ausbremsen,Lichthupe,etc)§240 StGB:
*Nach § 240 StGB macht sich wegen Nötigung strafbar, wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt.
Der Gewaltbegriff des Straftatbestands ist in seiner Tragweite und Bedeutung ein Gegenstand fortwährender Diskussion. Es wird gefragt, wann Gewalt im Sinne des Straftatbestands vorliegt. Einzelheiten sind dabei umstritten. Klar ist aber, dass auch im Zusammenhang mit Verhalten im Straßenverkehr eine strafbare Nötigung vorliegen kann. Verurteilungen wegen Nötigung werden von der Staatsanwaltschaft z.B. beantragt, wenn jemand bei hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn bis unmittelbar an das Heck eines vorausfahrenden Fahrzeugs heranfährt und Lichthupe und Blinker betätigt, um den Vordermann zum Spurwechsel zu veranlassen.
* Geld - oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu 5 Jahre, Punkte 5, in schweren Fällen 6
Abstand (mehr als 130km/h):
* 5/10 halber Tacho = 50 euro, Punkte 2
* 4/10 " " = 75 euro, Punkte 3
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* 1/10 " " = 150 euro, Punkt 4, Fahrverbot 1 Monat
geändert von: blubbel on 23/02/2006 14:35:00