Alex, hast du eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung? Dann such dir einen Anwalt. Immerhin ist das eine verdammt schwere Anschuldigung die da gegen dich erhoben wird.
Ich würde um mein Recht kämpfen. Schließlich hast du diesen Porsche offenbar nie gesehen. Und das dieser Möchtegern-Rennfahrer sich mit einem BMW anlegt, zeigt ja schon das er nicht mehr weiss, was er da auf der Straße tut. Wieso sonst dieser Spruch: "Obwohl ich aktiver Motorsportler bin, konnte ich den Drängler nie loswerden"?
Hätte er diesen BMW ziehen lassen, hätte er nie solche Äusserungen machen müssen. Aber offensichtlich war er in seiner Ehre gekränkt und wollte es diesem BMW mal so richtig zeigen, oder? Nach seinen Schilderungen hat er doch wohl alles unternommen nur damit dieser BMW nicht an ihm vorbei kommt? Und dabei war auch noch in der Lage eine Autonummer zu notieren?
Wer ist jetzt der Raser und nötigt andere Autofahrer?
Mit wem auch immer sich dieser Porsche-Rennfahrer angelegt hat, offensichtlich war er nicht mehr Herr seiner Sinne und hat irgendein Kennzeichen aufgeschrieben von dem er wohl meinte, das war der BMW mit dem er sich angelegt hat.
So, oder so ähnlich würde ich argumentieren. Aber nur mit Hilfe eines Anwalts. Ansonsten würde ich mich zum Staatsanwalt nicht mehr äussern. Streite das Vergehen ab ohne weitere Begründung. Nur soviel, daß du an keinem Rennen auf der Autobahn beteiligt gewesen warst.
<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Das einer dich rechts überholt hat ist ein Problem?
Das ist in der Stadt doch schon noch erlaubt? Nannte sich mal "freie Spurwahl" oder so ähnlich.<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>
Das ist nicht ganz korrekt, Kavakava.
Du hast zwar die freie Spurwahl und darfst auf deiner Spur auch schneller fahren aber du darfst nicht rechts überholen.
Überholen heisst: die fährst links hinter jemandem her, dann fährst du rechts an dem vorbei und scheerst wieder links ein. Das ist rechts überholen und VERBOTEN. Auch in der Stadt. Bleibst du aber Rechts dann ist das kein Überholvorgang. Das widerum ist erlaubt.
Klingt komisch, ist aber so.
Wegen solchen Aktionen auf der Straße bin ich immer noch auf der Suche nach einer preioswerten Lösung zwecks einer Videoaufzeichnung rund um mein Auto. Da hat man im Zweifelsfalle eine Beweismöglichkeit. Ob sie dann als Beweis anerkannt wird ist eine andere Sache.
Andreas
<u>WRX MY03 (302 PS) zu verkaufen</u>
geändert von: vonderAlb on 23/02/2006 09:34:24