Du bist nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Subaru Community. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

Lukas_WRX

Mitglied im GT-Club

  • »Lukas_WRX« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 6 678

Registrierungsdatum: 27. November 2001

Wohnort: Schweiz, Fricktal

  • Private Nachricht senden

1

Montag, 30. Januar 2006, 14:14

Online-Auktionen / Widerrufsrecht

Widerrufsrecht auch bei Online-Auktionen – sofern Anbieter gewerbetreibend
Urteil (VIII ZR 375/03) des BGH vom 3. November 2004

Der deutsche Bundesgerichtshof gesteht im Urteil VIII ZR 375/03 vom 3. November 2004 Konsumenten das zweiwöchige Widerrufsrecht (§ 312 d BGB) auch bei Internet-Versteigerungen zu, soweit es sich beim Anbieter um einen Gewerbetreibenden handelt. Ein Ausschluss des Widerrufsrecht (§ 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB) bei Versteigerungen greift nach Meinung des BGH nicht. Der Verbraucherschutz bei Fernabsätzverträgen, bei denen der Käufer die Ware nicht sieht, habe Vorrang.

Quelle: Jusletter vom 30.1.2006

Bemerkung: interessant, falls einer mal in D ein Auto ersteigern will. Da sind wir in der Schweiz, was den Konsumentenschutz angeht, noch Welten davon entfernt...
Gruss
Lukas

göp

Mitglied im GT-Club

Beiträge: 5 571

Registrierungsdatum: 10. Dezember 2001

Wohnort: Planet der Affen

  • Private Nachricht senden

2

Montag, 30. Januar 2006, 14:54

Ich wußte gar nicht, daß das strittig war. Das steht doch so explizit im BGB...


tgl. neue Prospekte: pro.Subaru-Impreza.net