<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Einmündende Straße bedeutet Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>
Nein, nein, NEIN !!!!
Lies nochmal ganz genau den Absatz:
Das Ende einer Verbotsstrecke ist <u>nicht</u> gekennzeichnet, <u>wenn</u> das Streckenverbotszeichen <u>zusammen</u> mit einem <u>Gefahrzeichen</u> angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.
Es ist <u>auch nicht</u> gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt <u>und</u> auf einem <u>Zusatzschild</u> die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist.
<u>Sonst ist es gekennzeichnet</u> durch die folgenden Zeichen...
Also, achtet auf das Zusatzschild !!
Wenn es nicht vorhanden ist, dann wird die Geschwindigkeitsbeschränkung NICHT automatisch durch eine Einmündung aufgehoben !!
Das was wir damals in der Fahrschule gelernt haben, ist mittlerweile teilweise schon wieder durch andere Regeln aufgehoben worden.
Das es unlogisch ist, das derjeniger der aus der Einmündung kommt dann die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht kennt und deshalb schneller fahren darf, sei mal völlig dahin gestellt. Fakt ist, das DU an dem Schild vorbeigefahren bist und es für DICH gilt. Solange bis was anderes kommt.
Ich selber wurde mal mit 95 km/h geblitzt und erhielt eine Anzeige weil an diesem Teilstück nur 70 km/h erlaubt seien. Da ich aber aus einer Einmündung kam und dort kein Schild aufgestellt war, und somit für mich die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht erkennbar war, wurde das Verfahren eingestellt (aber erst nachdem ich zweimal Einspruch erheben musste). Komischerweise hab ich seitdem an dieser Stelle nie wieder eine Radarfalle gesehen.
<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>und deshalb darf man sowohl beim Einfahren als auch beim Ausfahren den Verkehr auf der Autobahn rechts überholen.<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>
Beim einfahren darfst du dabei nicht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreiten.
Beim Ausfahren darf man nur rechts schneller fahren, solange der Verkehr auf der Autobahn langsamer als 80 km/h fährt und Kolonnenverkehr herrscht. Wird also auf der Autobahn 100 km/h schnell gefahren, darfst du rechts nicht schneller vorbei. Wird langsamer als 80 km/h gefahren, darf die eigene Geschwindigkeit nicht mehr als 20 km/h schneller sein als die der Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn. Aber auch nicht mehr als 80 km/h Höchstgeschwindigkeit. Falls sich nämlich plötzlich einer spontan entscheidet die Ausfahrt zu nehmen und du kommst mit Schmackes angebrettert und es knallt, dann bist du der alleinig Schuldige.
Andreas
<u>WRX MY03 (302 PS) zu verkaufen</u>