<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>2.Als Kraftfahrzeugführer entgegen § 29 Abs. 1 StVO an einem Rennen mit Kraftfahrzeug teilgenommen oder derartige Rennen veranstaltet<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>
die haben das wohl als begründung genommen. Für sowas muss man nicht immer zu zweit oder mehr sein
Und einfacher nen Denkzettel verpassen geht nicht.
PS: sollte aber eigentlich nach Zu § 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
Zu Absatz 1
I.Unnötiger Lärm wird auch verursacht durch
1.unnötiges Laufen lassen des Motors stehender Fahrzeuge,
2.Hochjagen des Motors im Leerlauf und beim Fahren in niedrigen Gängen,
3.unnötig schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren,
4.zu schnelles Fahren in Kurven,
5.unnötig lautes Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben und Kofferraumdeckeln
Vermeidbare Abgasbelästigungen treten vor allem bei den in Nummer 1 bis 3 aufgeführten Ursachen auf.
eine Strafe ausgesprochen werden. Ist denen wohl nicht mehr eingefallen
geändert von: blubbel on 08/03/2006 18:59:35