@Mork (Wie der Mork aus "Mork vom Ork" mit Robbin Williams?)
<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote> Na, Omawari_San, dann wünsche ich dir, nie an jemanden zu geraten, der sich im Straßenverkehrsrecht etwas besser auskennt.<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>
Hoffentlich hält mich dann nie die Polizei an.
Erst ein mal gibt es dieses ominöse Schild "Hier gilt die StVO" gar nicht. Es stände sonst in der StVO drinn. Es ist quasi frei erfunden und hat sich so eingebürgert.
Das ist auch der Grund warum der Parkplatzbetreiber das Schild aufstellen darf. Richtige Verkehrszeichen sind Verwaltungsakte. Da hat ein Parkplatzbetreiber nichts mit zu tun. Du kannst ja auch nicht einfach ein Halteverbot einrichten.
Ebenso verhält es sich mit den ganzen Pfeilen und Vorfahrtsschildern auf Parkplätzen. Auch die sind keine Verwaltungsakte.
Kannst da also wild und quer fahren auf einem Parkplatz.
Elementare Verkehrsregeln wie Rechts vor Links, Vorfahrt, Rechtsfahrgebot gelten nicht auf einem Parkplatz.
Ein Parkplatz ist ein faktisch öffentlicher Verkehrsraum ohne wegerechtliche Widmung.
Die Vorschriften der StVO verlangen jedoch zumeist Straßen mit Straßencharakter und wegerechtlicher Widmung. Dies ist auf Parkplätzen nicht gegeben. Es lassen sich somit ein Großteil der Vorschriften der StVO nicht auf Parkplätzen anwenden. Um hier keinen rechtsleeren Raum zu schaffen gibt es in der StVO den § 1. Heißt kurz, solange man keinen behindert, gefährdet, belästigt kann man sogar auf zwei Rädern über den Parkplatz fahren.
<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Kann ein privater Parkplatzbetreiber, der Zettelchen an die Scheibe hängt, weil evtl. die Parkzeit ( Parkschein aus Automat ) überschritten wurde, eine Anzeige gegen den PkW-Fahrer beim Ordnungsamt machen und dieses dann per Verwarnung usw. den Pkw-Fahrer verfolgt ? Gilt die StVO in diesem Fall auf einem privaten Parkplatz, wenn kein Schild auf sie und in irgendeine Weise auf den Betreiber hinweist?
<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>
Solange der PKW auf seinem Parkplatz steht, vermietet er das Teil ja an den PKW Fahrer. Den Mietbetrag kann er einklagen. Hat so jetzt nichts mit StVO zu tun.
@silver:
Ja solche verwirrten Leute gibt es...Den gleichen Schlag Mensch trifft man auch oft auf der Autobahn wenn man mal in Eile ist und er der Meinung ist hier ist 120, also darf auch keiner auf der linken Spur schneller sein.