Falsche Lasermessung...
Der ADAC hat es gestestet, Geschwindigkeitsmessungen mit Laserpistolen sind ziemlich oft fehlerhaft. Deshalb werden viele Autofahrer oft zu Unrecht zur Kasse gebeten oder
Bekommen sogar Punkte. Das Sat.1 mobile.de Automagazin zeigt, wo die möglichen Fehler entstehen und ob sie als Autofahrer etwas dagegen unternehmen können.
Mit scharfem Auge ins Visier genommen - die Polizei immer auf der Jagd nach Temposündern mit diesen kleinen Apparaten besonders gerne. Die Laserpistolen sind klein, handlich, sehr schnell einsatzbereit.
Und treffsicher? Scheinbar nicht - sagt zum Beispiel Jörn Schmidt. Der Berliner ist unterwegs auf einer Landstraße, erlaubt - Tempo 70. Jörn Schmidt ist sich sicher: Er fährt im Limit, ein Freund, der voraus fährt, bestätigt das später. Doch Schmidt wird von der Polizei gelasert, angeblich mit 97 km/h.
Jörn Schmidt sagt uns: Also ich denke, wenn die Beamten wirklich etwas gemessen haben mit 97 km/h, dann war es nicht mein Auto. Dann war es irgendein anderes Auto was uns überholt hat kurz davor, kurz danach. Jörn Schmidt bestreitet den Vorwurf, zu schnell gefahren zu sein und geht vor Gericht. Doch dort glaubt man ihm nicht, das Urteil: ein Punkt und 100 Euro Strafe. Jörn Schmidt ist sauer: Wir haben dann während der Verhandlung in mehreren Punkten bewiesen, dass also mein Fahrzeug und die Verkehrssituation in der wir uns befunden haben überhaupt nicht mit dem Messprotokoll übereinstimmte, dass also gar nicht mein Fahrzeug gemessen worden sein kann, der Richter kam dann aber trotzdem zu der Auffassung, dass tatsächlich ich gemessen wurde, wie, ist mir unerklärlich.
Das ist genau der Haken bei Messungen mit Laserpistolen, sagt der Verkehrsexperte Ulrich Löhle.
Es gibt keine Foto- oder Videoaufzeichnung. Ulrich Löhle: Man kann also eine Messung im Nachhinein nicht objektiv überprüfen, man ist bezüglich der Korrektheit der Messung einzig und allein auf die Angaben des Polizeibeamten angewiesen Wie fehlerhaft und problematisch Messung mit der Laserpistole sein können, wollen wir testen.
Drei Autos, hintereinander versetzt und rund 350 Meter Abstand zu Dieter Rachel, Sachverständiger für Geschwindigkeitsmessungen. Die drei Autos stehen. Für den Messbeamten gibt es als einzige Hilfe einen kleinen roten Visierpunkt. Rachel versucht, die Autos einzeln zu treffen. Er hat große Probleme mit der Laserpistole - das kennt auch ein erfahrener Beamter wie Gerhard Hastrich. Der Hauptkomissar misst seit 5 Jahren mit dem Laser. Ohne geschulten Umgang und einer ruhigen Hand, kanns oft schief gehen. Gerhard Hastrich erzählt: Ja die Schulung ist das eine, die Erfahrung vor Ort, das Fingerspitzengefühl, wie setzte ich das Gerät sinnvoller weise und richtig ein, ist das andere. Das kommt mit den Erfahrungen, die wir hier vor Ort sammeln.
Erfahrungen im Zielen hat auch dieser Mann Uwe Steffen, seit 30 Jahren aktiver Sportschütze. Das ist sein normales Sportgerät, heute soll er sich mal an einer Laserpistole versuchen. Die Verkehrssituation ist real die Autos fahren auf ihn zu. Die Aufgabe: nur den ersten Wagen anvisieren und treffen. Zuerst ist der Sportschütze ziemlich treffsicher. Doch dann erwischt er auch den zweiten Wagen. Ingenieur Dieter Rachel sieht das am Display der Laserpistole, wo auch die Entfernung des getroffenen Autos angezeigt wird.: Ton Dieter Rachel: Jetzt haben wir einen Stufensprung drin gehabt, wir haben erst 162 urplötzlich 183 Meter, das ist definitiv das nachfolgende Fahrzeug gewesen. Den einen anvisiert, aber den anderen gemessen.
Der Anwalt Michael Bücken kennt solche Fehlmessungen und schildert uns den Fall eines Mandanten: Der Messbeamte dürfte ungefähr hier in dem Bereich gestanden haben und hat dann dem Fahrzeug entgegen gemessen. Eine gute Stelle, um zu lasern, Tempo 70 erlaubt, doch viele fahren hier schneller. Als der Mandant von Michael Bücken gemessen wird, herrscht allerdings dichter Nebel. Die Polizei misst trotzdem von dieser Stelle aus. Der Fahrer wird in 185 Metern Entfernung gemessen - laut Messprotokoll - dort steht aber auch: Nebel, Sichtweite unter 50 Meter. Ein Fall für die Richter. Bücken: Der Beamte versuchte zu erklären, das ginge vielleicht doch. Er musste dann aber einräumen, man habe die Messung abgebrochen, auf die Frage des Gerichts warum, hieß es, das kann man nicht mehr so genau rekonstruieren, es kann ein anderer Einsatz gewesen sein. Auf Nachfrage hieß es, es kann auch wegen des Nebels gewesen sein. Das Verfahren wurde eingestellt. Denn in diesem Fall war wirklich nicht klar, was die Laserpistole eigentlich genau gemessen hat.
Quelle: http://www.sat1.de/auto/automagazin/themen/content/04329/