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1

Dienstag, 6. September 2005, 13:23

Offenes BOV (->Rubrik BOV)

Hi,
ich hab eine Frage bezüglich offenem BOV und Kontrolle. Habe in der Suche nichts gefunden.
Was kann mir die Rennleitung anhängen, falls sie das offene BOV sehen sollten?

MFG


Eagle_B5

unregistriert

2

Dienstag, 6. September 2005, 14:34

Schau mal hier --> klick

Hat zwei ganz wichtige Paragrafen enthalten.


Nur Subaru fahren ist schöner...

3

Dienstag, 6. September 2005, 15:42

@ Eagle:
danke, aber mir geht es weniger um einen Unfall, als um die Kosten / Folgen, falls ich damit erwischt werde...?

MFG


Eagle_B5

unregistriert

4

Dienstag, 6. September 2005, 15:59

Ist glaube ich auch beschrieben in diesem Thema... In Abschweifern!

Busse ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In ZH kostet es je nach dem bis zu 800.- (einen Kollegen haben Sie erwischt) plus Vorführen mit original BOV.


Nur Subaru fahren ist schöner...

Desert Eagle

unregistriert

5

Montag, 6. Februar 2006, 14:32

Hallo zusammen!

Betreffend den grossen Abschaltventilen (Pop-Off, Blow-Off usw.)im Kanton Luzern:

Wird eine offene Version der Ventile im Motorenraum festgestellt, wird das Fahrzeug zu Handen des Strassenverkehramtes sichergestellt (SVG Art. 54, Befugnisse der Polizei) wegen Verletzung von SVG Art. 42 Abs. 1 (Verursachen von unnötigem Lärm). Das Fahrzeug wird durch das Strassenverkehrsamt total überprüft und alle Mängel festgehalten. Auf Grund der Expertise erfolgt die Anzeigestellung. Meistens wird das Kontrollschild abgenommen. Mit anderen Worten, das Fahrzeug muss bis zur nächsten Garage abgeschleppt werden. Kosten der Expertise je nach Arbeit zwischen 300.- und Fr. 500.- + Die Busse vom Statthalteramt - mehrere Fr. 100.- !! Nach der Umrüstung auf Oiginal muss das Fahrzeuges noch einmal vorgeführt werden.
Weitere Artikel VRV Art. 57 Abs. 1, VTS Art. 34 lit. k und Art. 219 Abs. 1


Bei einer geschlossenen Version des Abschaltventiles erfolgt eine Anzeige wegen Lenken + evt. Inverkehrhalten eines PW's in nicht vorschriftsgemässem Zustand.
Das Fahrzeug wird auf Grund des Polizeirapportes nachträglich durch das Strassenverkehrsamt aufgeboten und geprüft. Auch hier erfolgt eine Busse durch das Statthalteramt.

Und denkt alle daran, wer in ein Auto eines Kollegen mit unerlaubten Abänderungen steigt, riskiert auch eine Anzeige, nicht nur der Fahrzeughalter!


Habt ihr noch weitere Fragen betreffend weiteren Abänderungen?





StukkiAlex

Fömi im Impreza GT Club

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6

Montag, 6. Februar 2006, 15:59

@desert: mich würde folgendes interessieren...

Und denkt alle daran, wer in ein Auto eines Kollegen mit unerlaubten Abänderungen steigt, riskiert auch eine Anzeige, nicht nur der Fahrzeughalter!

grundlage für die anzeige & mögliche strafe

alex


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Desert Eagle

unregistriert

7

Mittwoch, 8. Februar 2006, 15:37

Hallo Alex...

Also im SVG Art. 93 Ziff. 2 steht:
Wer ein Fahrzeug führt, von dem er weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen kann, das es den Vorschriften nicht entspricht, wird mit Haft oder mit Busse bestaft. (sog. Übertretung)

Wer ein Fahrzeug als Halter einer Person übergibt: Dazu steht folgendes im gleichen Artikel 93:
Der Halter, der für die Beriebssicherheit eines Fahrzeuges veratantwortlich ist, untersteht der gleichen Strafandrohung (wie der Lenker), wenn er wissentlich oder aus Sorglosigkeit den Gebrauch des nicht den Vorschriften entsprechenden Fahrzeuges duldet.

Im Artikel VRV Art. 57 Abs. 1 steht:
Der Führer (Lenker) hat sich zu vergewissern, dass das Fahrzeug und die Ladung in vorschriftsgemässem Zustand sind.

Gruess Lars

PS: Wie das in Deutschland ist, kann ich natürlich nicht sagen.

geändert von: Desert Eagle on 08/02/2006 15:38:30

StukkiAlex

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8

Mittwoch, 8. Februar 2006, 15:54

@desert: danke der text ist schon etwas eindeutiger geschrieben. deinen text hatte ich so verstanden wer in nem illegalem fahrzeugzeug mitfährt bekommt nen paar aufn helm. aber nach dem text ist es wie in deutschland halter & fahrzeugführer bekommen nen paar aufn helm aber nicht die copiloten

alex


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tw

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9

Freitag, 24. Februar 2006, 14:36

Meines wurde beschlagnahmt und eingestampft, Kt. SZ.
Mit Downpipe zusammen.

Busse ca. 350.-
Plus vorführen.

Brauchst du Teile?
8)
Oder eine Strecke?

Speed Industries

10

Freitag, 24. Februar 2006, 20:57

Nun, falsche Rubrik... ;-)
=> 1.2. BOV/PopOff - Alles zu Blow-/Pop-Off Ventilen am Ladeluftkühler

MfG
2-bias

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11

Freitag, 24. Februar 2006, 21:10

hey tobias, das ist jetzt aber nicht dein ernst oder?? beschlagnahmt und eingastampft?? das glaub ich fast nicht!! ...also wenn ein bu*le mein auto begrabschen würde, würd ich den glaub auch mal...

Autorennen sind ein Kult der Raserei, ein Spiel mit dem Tod, der Circus Maximus der Neuzeit
Franziska Teuscher (Grüne/BE) :s_lol: :s_gutenacht: :lolaway:

BlackDevil555

unregistriert

12

Montag, 27. Februar 2006, 17:44

Offenes Blow Off: 175 Euro Busgeld und 3 Punkte!
Weil Die Abgelassene Luft mit Öl angereichert ist, wird Dir als Umweltverschmutzung untergejubelt.
Außerdem Eingriff ins Abgasverhalten.
Mfg Alex


BlackDevil555

unregistriert

13

Montag, 13. März 2006, 00:15

Lassen wir das mit der Umweltverschmutzung mal weg,sonst wäre es im Rennsport ja auch verboten.
Aber: Lauter als Orginal,Erhöhte Geräuschentwicklung, Bauartbedingte Veränderung!Daher Verboten! Warum auch immer! Ein LKW bläßt seine Luft mit 8 bar ins Freie! Also vieeeeeel Lauter! Aber da es Bauartbedingt so ist,isses erlaubt!
Egentlich TOTALER Schwachsinn!!!!
Gruß Alex



Bernd_GT

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14

Montag, 13. März 2006, 01:22

Ihr armen Teufel in unserer Nachbarschaft!!!
Das Thema BOV ist bei uns nicht so schlimm. (Mir zuminedst nicht bekannt...)

Meine Erfahrungen mit dem österr. TÜV:
"BOV? Was ist das? Ändert das was an der Motorleistung?"

Meine Erfahrung bei Kontrollen:
"Haha, was ist denn das für ein lustiges Pfeifferl..."

Von Strafen fürs BOV habe ich bis dato in unserem Land auch noch nichts gehört.
Aber dafür behandeln einen die TÜV Kollegen wie einen Schwerverbrecher, wenn man vorfährt. Und das Thema Bodenfreiheit und ESD wird ganz grob geahndet von der Rennleitung.

Zum Glück gibt's bei uns noch keinen Punkteführerschein!
Aber seit Neuestem gibt es endlich den Plastikkarten-Führerschein statt dem rosaroten Klopapierfetzen...


Rechts Porsche, links auch frei...

vonderAlb

Erleuchteter

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15

Montag, 13. März 2006, 10:38

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote> Lassen wir das mit der Umweltverschmutzung mal weg,sonst wäre es im Rennsport ja auch verboten.
Aber: Lauter als Orginal,Erhöhte Geräuschentwicklung, Bauartbedingte Veränderung!Daher Verboten! Warum auch immer! Ein LKW bläßt seine Luft mit 8 bar ins Freie! Also vieeeeeel Lauter! Aber da es Bauartbedingt so ist,isses erlaubt!
Egentlich TOTALER Schwachsinn!!!!<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>
Rennsport ist Rennsport und der wird auch nicht auf öffentlicher Straße ausgeführt, oder hat eine zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigung, dann aber ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer. Das die Diskussion von Abgase und Lärm auch den Motorsport trifft, kann man an den Gerangel in Italien erkennen. Hier bekommt der Veranstalter mittlerweile Probleme ein Formel1-Rennen auszurichten. In Hockenheim dürfen auch nur eine begrenzte Anzahl von Rennen statt finden, damit die Anwohne nicht das ganze Jahr über mit Rennlärm belässtigt werden.

Zum BOV:
Du veränderst eine technische Einrichtung, verbesserst aber dabei nicht die Emissionen bzw. Geräuschentwicklung. Im Gegenteil. Dein Auto wird lauter. Wenn auch nur kurz durch ein leichtes zischen/pfeiffen. Aber es macht unnötig Lärm.
Also, somit ist ein offenes BOV verboten.

LKW's mit ihrem lauten zischen sind technisch leider nicht besser hinzu bekommen. Hier ist die Sicherheit höher bewertet als der kurze Lärm den das Überdruckventil verursacht. Deshalb dürfen die das.
Aber deshalb darfst du mit deinem PKW'le nicht den gleichen Lärm machen, denn dein PKW hat solch eine technische Ausstattung nicht nötig.
So leise wie möglich heisst die Devise. Wer das ändert bekommt eins auf die Mütze.

Andreas
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Andreas

Subaru Outback 2.5i Sport MY18
Lexus SC430 MY06
Genesis GV60 Sport MY22

16

Mittwoch, 16. Juli 2008, 21:11

Ein offenes bov wird bei uns net bestraft, wenn es sich auch schliessen lässt.

mfg

Swen

StukkiAlex

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17

Mittwoch, 16. Juli 2008, 21:56

@swen: kannst du mir bitte einen gesetzesauszug und/oder eine schriftliche ausführung vom kba / tüv richtlinie, oder ähnliches dazu zur verfügung stellen? wenn nicht muss ich dir leider sagen das deine aussage falsch ist ;)

nur weil du in einer kontrolle durch gekommen bist macht es dein offenes bov nicht legal :crazy:

alex;)
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Subi_impreza

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18

Mittwoch, 16. Juli 2008, 23:09

Was passiert aber, wenn ich mit meinen Subi. CH kennzeiche in Deutschland oder Österreich fahre ? Beschlagnehmen dürfen Sie dass auto ja nicht. Was ist mit buse ? ??