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Dienstag, 19. Juli 2005, 01:58

Zehn Tipps für Werkstattbesuche

Viel Ärger und Missverständnisse lassen sich laut ADAC vermeiden, wenn sich der Kunde an die nachfolgenden zehn Tipps für Werkstattbesuche hält. Sie zielen vor allem auf klar definierte, schriftlich fixierte Aufträge ab, an die sich eine Werkstatt zu halten hat.

Somit kann sie auch keine Leistungen ausführen und berechnen, die der Kunde gar nicht wollte. Sollte trotzdem etwas schief gehen, so können sich ADAC-Mitglieder an ihren Club wenden und um Rat bitten – bis hin zur Rechnungsüberprüfung.

So erleben Sie keine unliebsamen Überraschungen:
- Keine Pauschal-Aufträge erteilen wie „TÜV-fertig machen“ oder „Auto muss urlaubsfit sein“

- Bei Aufträgen, die nicht genau abgrenzbar sind, schriftlich eine Kosten-Höchstgrenze vereinbaren („Fehlersuche bis zu einem Gesamtbetrag von xx,xx Euro einschließlich Material und Arbeitskosten“)

- Aufträge nur schriftlich erteilen und eine Kopie der Auftragsbestätigung mitnehmen

- Altteile ins Fahrzeug legen lassen, um gegebenenfalls später Beweismaterial in der Hand zu haben

- Telefonnummer angeben, um für Rückfragen erreichbar zu sein

- Fahrzeug bei Abholung noch auf dem Werkstatthof auf äußere Mängel wie Kratzer und Beulen sowie Verunreinigungen überprüfen

- Reparaturrechnung noch in der Werkstatt genau durchsehen und gegebenenfalls erläutern lassen

- Reparaturmängel sofort reklamieren. Die Werkstatt muss dafür wenigstens zwölf Monate gerade stehen.

- Ist der Kunde der Ansicht, dass die Werkstatt nicht ordnungsgemäß gearbeitet hat, kann er unter Vorbehalt bezahlen. Nicht aber darf er die Zahlung vollständig verweigern.

Bei Ärger mit der Werkstatt ist es ratsam, erst einmal die Schiedsstelle für das Kfz-Handwerk anzurufen, sofern die Werkstatt Mitglied der Kfz-Innung (gekennzeichnet durch ein Schild "Meisterbetrieb der Kfz-Innung") ist. In diesem Gremium, das kostenlos und unbürokratisch arbeitet, sitzen übrigens auch Vertreter des ADAC. Die nächstgelegene Schiedsstelle ist über die örtliche Kfz-Innung zu erfragen. Ergänzende Beratung und Adressen dieser Schlichtungsstellen gibt es beim ADAC.

Quelle: gmx, ADAC
http://www.gmx.net/de/themen/motor/ratgeber/werkstatt/385258.html