Ich denke das Problem liegt darin, dass niemand weiß, dass dein Motorrad nicht bewegt wurde und die ganze Zeit auf deinem Parkplatz stand. Deshalb wird angenommen, du wärst von April 2003 bis jetzt ohne TÜV gefahren. So würd ich mir den 29 I StVZO erklären.
Bei § 27 I Ia StVZO ist halt die Frage ob du in der Zwischenzeit etwas an dem Motorrad geändert hast.
Das wäre der Fahrzeughalter, Hubraum/Leistung, Höchstgeschwindigkeit, Gewichte, Abmessungen, Sitzplätze, Abgas-und Geräuschwerte.
Kann mich aber irren bin kein Crack im Zulassungsrecht.
Wenn aber der TÜV gestern gemacht wurde ist das aber reichlich schnell, wenn du heute schon den Bussgeldbescheid bekommen hast. Das dürfte normalerweise so eine Woche minimum dauern.
Hat dich vielleicht ein Nachbar angeschwärzt?