Hi!
Nun will ich auch meinen Senf dazu geben.
Angenommen, der Verurteilte war auch der "Täter" (daran bestehen ja durchaus berechtigte Zweifel), die Strafe steht in keinem Verhältnis zur "Tat". Mehr als schwere Nötigung hätte man ihm nicht anhängen können. Schließlich haben sich die Autos nicht berührt und die Frau hat schließlich das Steuer verrissen.
Sie fuhr unnötigerweise bei offenbar wenig Verkehr auf der linken Spur und das auch noch recht langsam. Und ganz offensichtlich schaute sie nur alle Jubeljahre mal in den Rückspiegel. Also trägt sie an ihrem Unfall eine ganz erhebliche Mitschuld. Außerdem war sie offensichtlich außerstande, ein Auto (zumindest auf der Autobahn) zu führen. Ich für meinen Teil schaue auf der Autobahn fast mehr in den Rückspiegel als nach vorne, gerade dann, wenn ich nicht heize. Hätte die Dame das auch getan, hätten wir uns diese ganze Diskussion sparen können.
Daß nun keine Mißverständnisse aufkommen, was der "Drängler" getan hat, war Riesen-Bockmist. Eine saftige Geldstrafe inklusive mehrmonatigem Fahrverbot wäre angemessen gewesen.
Aber es bestehen doch erhebliche Zweifel daran, daß hier überhaupt der Richtige verurteilt wurde. Die Prozeßbeobachter (unter denen sicher auch einige voreingenommen waren) waren sich unmittelbar vor der Urteilsverkündung so einig wie selten, daß der Angeklagte freizusprechen sei mangels Beweisen. Und dann dieses Urteil!!!
Es heißt doch so schön bei den Juristen: "In dubio pro reo" (Im Zweifel für den Angeklagten). Für Autofahrer scheint dies künftig nicht mehr zu gelten...
Dieser Prozeß war eine Hexenjagd und erinnert stark an die unseligen Zeiten der Inquisition.
Ich hoffe auf ein anderes Urteil bei der Revision. Wenn nicht, stehen wir künftig alle als überzeugte Autofahrer schon mit einem Bein im Gefängnis. Prost Mahlzeit...
Gruß,
Dieter.