Zunächst brauchst Du gar nicht zahlen. Es handelt sich ja um eine Verwarnung, die man annehmen kann oder eben nicht. Nimmst Du sie nicht an (also zahlst nicht), dann wirst Du bezüglich des Bußgeldtatbestandes angehört. Damit wird Dir die Möglichkeit gegeben, zum Vorwurf Stellung zu nehmen (letzte Chance, die Verwarnung anzunehmen, indem Du zahlst).
Zahlst Du nicht und reagierst Du nicht, ergeht ein Bußgeldbescheid. Diesmal aber incl. Gebühren, folglich teurer. Reagierst Du auf die Anhörung, ohne daß Du triftige Gründe vortragen kannst, ergeht ebenso der Bußgeldbescheid.
Variante: Verfolgungsverjährung. Nach dem StVG muß binnen drei Monaten nach Begehung der OWi der Bußgeldbescheid
zugestellt sein. Das heißt also Zeitschinden in der Form, daß Du gar nichts machst. Du reagierst weder auf das Zettelchen auf Deinem Auto noch auf die Anhörung in der Hoffnung, daß die Verfolgungsverjährung schneller ist als der Sachbearbeiter
. Mitunter ein zweifelhaftes Unterfangen, aber Dir kommt ja auch die Urlaubszeit entgegen, wo eventuell ja einige Arbeit liegen bleibt...
Sollte das mit der Verfolgungsverjährung nicht klappen, kannst Du immernoch ausweichen auf die "Ich-wars-nicht"-Tour. Eine Anhörung hast Du natürlich auch nie bekommen...
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Andererseits mußt Du zugeben, daß Du zum einen auf der Grünfläche geparkt hast und zum anderen, daß die Höhe des Verwarnungsgeldes nicht die Welt sein kann. Mehr als 35,- können es ja nicht sein.