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EP76

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  • »EP76« ist der Autor dieses Themas

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1

Mittwoch, 16. Oktober 2002, 20:04

StVO+Rechsüberholen ist nicht gleich Rechtsvorbeifahren

Ich greife hiermit mal ein Thema auf das schon viel diskutiert wurde, aber nicht jedem klar ist.
Frage an unsere Polizisten hier im Club:

Darf man an einer Kolone auf der Autobahn die auf der linken Spur dahinschleicht (mit 100 Km/h) vorbeifahren? Nicht überholen!
Sprich auf die rechte Spur wechseln und dieser entlang fahren.
Vielleicht dann erst 500m weiter vorne wieder auf die linke Spur wechseln.

Weil wenn man das nicht darf, dann kann es doch sein dass die rechte Spur schneller ist, müssen dann alle auf der rechten Spur bremsen nur um nicht an der linken vorbei zufahren?

Gruss Philipp

Hikari

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2

Mittwoch, 16. Oktober 2002, 21:11

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>
Darf man an einer Kollone auf der Autobahn die auf der linken Spur dahinschleicht (mit 100 Km/h) vorbeifahren?Nicht überholen!
Sprich auf die rechte Spur wechseln und dieser entlang fahren.
Vielleicht dann erst 500m weiter vorne wieder auf die linke Spur wechseln.
<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

nein, darfst Du nicht: nach rechts ausschwenken, vorbeifahren und dann wieder nach links einschwenken.
Gruss Walter


3

Mittwoch, 16. Oktober 2002, 21:37

"Wenn die rechte Spur schneller ist..."

Das ist genau der Punkt. Wenn die rechte Spur frei ist, dann ist sie nicht schneller, sondern Du überholst rechts. Wenn die rechte Spur auch voll ist und verkehrsbedingt (!) schneller ist, dann ist es ok. So ist es in D.


StukkiAlex

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4

Mittwoch, 16. Oktober 2002, 21:48

so ist es in D
also ich hatte ja schon öfters die gelegenheit mein scoobybabe & mich auf nem polizeivideo zubegutachten da ich zu dicht aufgefahren war...
naja ist aber nicht immer so*gg*
es war auch einigemale zu sehen das die rechte spur frei war, auf meinen einwand hin wurde mir von einem (freundlichen) polizisten gesagt überholen sie halt rechts, das gibt weniger punkte & weniger bußgeld...
seit dem halte ich das auch so & meine aufnahmen auf polizeivideo´s gehören (fast) der vergangenheit an...

mfg alex

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vonderAlb

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5

Donnerstag, 17. Oktober 2002, 10:36

Strafbar ist beides in D. Nur die Höhe der Strafe ist beim Rechtsüberholen geringer als zu dichtes Auffahren. Logisch, oder? *blödeGesetze*

Also, soweit ich das noch weiß ist es in D erlaubt auf der rechten Spur an einer Kolonne (links) vorbei zu fahren. Aber nur, wenn die linke Kolonne nicht schneller als 80 km/h schnell ist und selber darf man auch nicht schneller als mit mehr als 20 km/h an der Kolonne vorbeibrettern.
Also links fahren sie mit 50 km/h, dann darfst du mit 70 km/h dran vorbeischleichen. Oder 79 km/h links, 99 km/h rechts. Links 80 km/h, rechts 80 km/h !!!! Aber rechts einschwenken, vorbeischleichen und wieder links einschwenken ist verboten (unerlaubtes rechtsüberholen).
Alles klar?

Andreas
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patGT

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6

Donnerstag, 17. Oktober 2002, 12:36

Hikari schrieb:
<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>nein, darfst Du nicht: nach rechts ausschwenken, vorbeifahren und dann wieder nach links einschwenken. <hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

Gö schrieb:
<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>"Wenn die rechte Spur schneller ist..."
Das ist genau der Punkt. Wenn die rechte Spur frei ist, dann ist sie nicht schneller, sondern Du überholst rechts. Wenn die rechte Spur auch voll ist und verkehrsbedingt (!) schneller ist, dann ist es ok. So ist es in D.<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>


Habe kürzlich an einer Party mit einem hiesigen Fahrlehrer diskutiert und seine Aussagen beinhalten eigentlich Eure beiden Bemerkungen.

Das heisst, es ist im Prinzip verboten nach rechts auszuschwenken, rechts vorbei zu fahren und weiter vorne wieder links einzuscheren.
Wenn man aber im Rahmen einer flüssigeren, ebenfalls stark befahrenen rechten Spur rechts vorbei fährt und irgendwann unauffällig in eine grosse Lücke fällt um z.B. einen LKW zu überholen, sei das in der Regel in Ordnung.

Wie man unschwer sieht, ist die Grenze jedoch fliessend - und so wird es auch bei der Beurteilung durch die Polizei sein. Wer demonstrativ rechts überholt, exponiert sich. Wer aber unauffällig rechts vorbeigleitet und nicht darauf erpicht ist, bei der nächsten Gelegenheit wieder links zu fahren, hat gute Chancen, dass es nicht mal gross auffällt.

Das Ganze bietet ja auch viel Konfliktpotential unter den Verkehrsteilnehmern.
Wesentlich zur Entschärfung der Situation trägt bei (meine Erfahrung), wenn man eine "genügend" lange Zeitspanne zwischen auf die rechte Spur wechseln und wieder links ausscheren verstreichen lässt. Die meisten Linkspenner registrieren so nicht mal, dass man sie im Prinzip rechts überholt hat und wilde Lichthupenorgien etc. bleiben aus. Dafür ist man endlich vorbei..

Gruss,
patGT




geändert von: patGT on 17/10/2002 12:38:28
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Carver

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7

Donnerstag, 17. Oktober 2002, 17:30


StVO § 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

(2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.

(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).

(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.



CU ! Hanns


8

Sonntag, 27. Oktober 2002, 17:44

Hi Hanns,

da hätte ich doch gerade mal eine Frage: eben in AMS TV in vox: Lichthupe auf der Autobahn zur Warnung eines herannahenden Kfz sei erlaubt.
Wie heißt der § ?

MfG
2-bias

Carver

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9

Sonntag, 27. Oktober 2002, 19:28

Hallo Tobias,

meinst Du mit "herannahen" den Fall,wo das "gegnerische" Fahrzeug sich auf der linken Spur der Autobahn mit seinem Heck an Deine Front heran-nähert ??
Das wär dann wohl §5 Abs.5:
"Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden."
Gefunden hab ichs diesmal hier :
http://www.superdriver.de/driving/daten/stvo/stvo_inhalt.htm
Bin aber kein Verkehrsrechtler. mfg.Hanns.


Chris (MC)

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10

Sonntag, 27. Oktober 2002, 20:05

@carver,

genau das ist gemeint. Es spricht nichts gegen auffordern des Vordermannes durch Lichthupe auf eine Überholabsicht. Es darf nur nicht mit dichtem bzw. wiederholtem Aufschließen und Lichthupe gemacht werden, denn dann sind wir schnell in der Nötigung.

Chris (MC)

christian.b@impreza-gt-club.de

11

Sonntag, 27. Oktober 2002, 23:13

Ahha, vielen Dank. Der benötigte Abstand ist jedoch wahrscheinlich auch wieder Auslegungssache oder gibt es Formeln (zB. mind. Abstand = 3 x Tachogeschw.) ?
Aber Blinker links ist verboten(?)


MfG
2-bias

12

Sonntag, 27. Oktober 2002, 23:35

Die Sicherheitsabstände berechnen sich aus Tacho x Faktor, wobei die StVO nur von einem angemessenen Abstand spricht. Die Angemessenheit der Abstände ergibt sich dann aus den Umständen des Einzelfalls. Wie man sich das im einzelnen vorzustellen hat, ergibt sich wiederrum aus dem Bußgeldkatalog.

Allerdings muß man hier unterscheiden, ob ich einen Überholvorgang mit Lichthupe ankündige, oder ob ich durch Lichthupe versuche, den Vorausfahrenden zum Spurwechsel zu bewegen, um überhaupt überholen zu können.


PS: Blinker links ist verboten...

geändert von: Gö on 27/10/2002 23:36:46

vonderAlb

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13

Montag, 28. Oktober 2002, 08:41

Blinker ist verboten?

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. <hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

Ein Blinker ist doch auch ein Leuchtzeichen. Ich darf nur nicht "Dauerblinken", oder?

Andreas
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Carver

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14

Montag, 28. Oktober 2002, 09:13

Das mit dem Blinker versteh ich auch nicht.
Darf ich mal was offtopic fragen :
Freitag Nacht bin ich durch einen anderen Verkehrsteilnehmer in eine sehr gefährliche Situation kommen. Es war so, dass auf der Autobahn einer auf die linke Spur raus ist, als ich genau auf seiner Höhe war. Ich hab gehupt und bin vom Gas. Er ist zurück nach rechts und als ich grade wieder Gas gegeben hab ist er sehr schnell und unvermittelt rausgezogen. Darauf war ich nun nicht gefasst. Ich hab heftig bremsen müssen. Die Autobahn war nass. Es war sehr eng.
Zuhause hab ich wirklich nachgeschaut, ob er vorne rechts touchiert hat. Die Nummer hab ich aufgeschrieben. Den Fahrer konnte ich aber nicht erkennen. Ich hab noch nie jemanden angezeigt. Aber manchmal habe ich das Gefühl, man sollte es bei manchen Leuten einfach mal tun.
Schöne Woche! Hanns




geändert von: carver on 28/10/2002 09:15:03

Driver

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15

Montag, 28. Oktober 2002, 11:21

Hallo Carver,

Entweder war er besoffen, oder hat Dich weder im Aussen- noch im Innenspiegel gesehen. Anzeigen bringt nichts, ausser Ärger, man denkt sich so ein Idiot und fährt weiter. Gut, wenn man sich nicht ganz sicher ist ob es zu einer Kollision kam. Aber auch dann, wer einem hinten drauf fährt ohne Zeugen hat schlechte Karten.

Ich habe auch schon Spinner auf zweispurigen deutschen Autobahnen überholt, und die folgende Story ist mir nicht nur einmal passiert:
Die fahren normal auf der rechten Spur und vor ihnen ist alles frei. Ich habe so +260 Km/h auf dem Tacho. Die wissen nichts besseres zu tun als plötzlich ohne Blinker rüber zu schwenken und mit der linken Fahrzeugseite auf dem Mittelstreifen zu fahren. Ich bin absolut sicher, dass sie mich gesehen haben und extra rüber gefahren sind um mich einzubremsen.
Fahrtechnisch kein Problem, es ist genug Platz auf meiner Spur. Nur weiss man nicht ob sie mit selbstmörderischer Absicht die Spur wechseln.

@All
In der Schweiz hatte ich noch nie ein Problem mit dem Rechtsfahrgebot. Bei Kolonnen oder zum Abbiegen fahre ich auch rechts vorbei (gehe frühzeitig rechts rüber), aber nicht zu schnell und bleibe auch länger rechts. Solche rechts/links Überholer nerven mich auch, ausser 100m Streckengewinn auf 5 Km haben sie ein grosses Unfallrisiko und bremsen die hinteren Fahrzeuge aus.
Wenn auf der linken Seite einer blockiert und der Abstand nach hinten gross genug ist, Fahre ich nach rechts. Schliesse rechts zügig auf, manchmal fahre ich auch auf gleiche Höhe. Lasse mich wieder zurückfallen und wechsle wieder nach links. Meist machen sie dann Platz, andere erst nach dem 2. oder 3. mal. Wenn ich sie überholt habe Fahre ich gleich wieder rechts rüber um zu Zeigen, dass die Spur auch wirklich frei ist (aber nicht zum einbremsen oder erschrecken!!!). Auf dreispurigen Autobahnen sogar ganz rechts.

Gruss Driver

geändert von: driver on 28/10/2002 13:23:35

16

Montag, 28. Oktober 2002, 17:50

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>
Ein Blinker ist doch auch ein Leuchtzeichen. Ich darf nur nicht "Dauerblinken", oder?
<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

Ich denke nicht. Nach StVO ist der Blinker ein "Fahrtrichtungsanzeiger". Der Blinker fällt nicht unter die Definition eines Leuchtzeichens.

Definition Leuchtzeichen im Sinne der StVO:

Leuchtzeichen werden mit den Scheinwerfern gegeben. Die Betätigung der Scheinwerfer kann in vielen Fahrzeugen über die sogenannte "Lichthupe" erfolgen. Dabei werden die Scheinwerfer über einen besonderen Schalter betätigt.

Weitere Definitionen unter http://www.kprkpr.de/Verkehrsrecht/Gesetze/StVO/begriffsbestimmungen.htm


vonderAlb

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17

Montag, 28. Oktober 2002, 18:00

Aha, man(n) lernt eben nie aus. Jetzt bin ich wieder ein Stückchen schlauer.
Und ich dachte, Dauerblinken wäre erlaubt, weil dezenter als eine Lichthupenorgie.

Andreas
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Carver

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18

Montag, 28. Oktober 2002, 19:12

Stimmt, das mit der Richtungsanzeige ist logisch !

Diese kleinen Morette-Blinker sind übrigens ziemlich agressiv.


@Driver: Das Problem war, dass nicht ich ihm hinten reingefahren wäre, sondern er mir seitlich. Das war wie im Kino. -- Suff, das wirds sein. Umso schlimmer.

Gute Fahrt. Hanns

geändert von: carver on 28/10/2002 19:27:57

Jumi

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19

Montag, 28. Oktober 2002, 22:13

@all
jeder, der mal live beiträge zum thema rechtsüberholen sehen will, sollte mal in italien die a4 von venedig nach turin versuchen zu befahren: auf dieser autobahn gilt alles ist erlaubt und nichts verboten. ich bin selbst dort einige male unterwegs gewesen(nicht verkehrswidrig, na gut, 10 km/h über tempolimit) und die einzige methode dort heil wieder rauszukommen ist mit dem linken fuß am bremspedal zu warten, um vor etwaigen idioten gesichert zu sein. auf dieser autobahn überholen sogar lkws rechts, das bedarf glaube ich, keiner weiteren ausführungen mehr...
übrigens sagt die polizei dazu meistens nichts, sie fährt selbst gleich rücksichtslos, der witz an der sache ist nur, daß eigentlich verhältnismäßig wenige unfälle auf der a4 passieren.

feel the need, the need for speed


Driver

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20

Dienstag, 29. Oktober 2002, 08:20

Hallo Jumi,

In Italien werden nur Ausländer gebüsst. Italos rasen mit 160 und wehe einer blockiert mit 155 Km/h, da wird mit Lichthupe rangefahren das volle drängler Programm abgezogen. Innerorts wird eh nach Gefühl und Temperament gefahren, rote Ampel was ist das? Abbiegespur? praktisch zum parken .....

Gruss Driver