folgender artikel ist in der heutigen 20 MINUTEN zu lesen:
Rechtsüberholen auf Einspurstrecke ist strafbar
LAUSANNE - Rechtsüberholen auf der Autobahn ist auch dann eineschwere
Verkehrsgefährdung, wenn dazu die Einspurstrecke benutzt wird.
Laut Bundesgericht ist ein solches Manöver beim Führerausweisentzuggleich streng
zu behandlen wie "normales" Rechtsüberholen. Ein Aargauer Autofahrer hatte im
September 1999 auf der A1 Richtung Zürich von der mittleren auf die rechte Spur
gewechselt und mehrere Fahrzeuge überholt.
Die rechte Spur dient dort zum Abzweigen auf die A4 und ist entsprechend
gekennzeichnet. Kurz vor dem Limmattaler-Kreuz wechselte er wieder auf die
Mittelspur.
Das Aargauer Strassenverkehrsamt entzog ihm in der Folge den Fahrausweis für
zwei Monate. In seiner Beschwerde ans Bundesgericht beantragte der
Verkehrssünder aus zwei Gründen eine Reduktion um einen Monat. Zunächst
argumentierte er, auf Einspurstrecken müsse immer mit beidseitigem Überholen
und Spurwechseln gerechnet werden.
Im Gegensatz zum Rechtsüberholen auf offener Strecke sei die Gefahr eines
Unfalls damit kleiner. Sein zugegebenermassen unzulässigen Manöver stelle
deshalb nur einen mittelschweren und nicht einen schweren Fall dar. Das
Bundesgericht verwarf diese Auffassung.
Der Beschwerdeführer habe rechts ausgeschwenkt, überholt und wieder
eingeschwenkt und damit die Voraussetzungen für verbotenes Rechtsüberholen
erfüllt. Dass er dabei auf der Einspurstrecke gefahren sei, spiele keine Rolle. Diese diene zum Einspuren, allenfalls zum Rechtsvorbeifahren, aber keinesfalls zum Überholen.
Laut Bundesgericht ist der Ausweis indessen aus dem zweiten Grund nur einen
Monat zu entziehen. Die berufliche Angewiesenheit des Betroffenen auf ein
Fahrzeug hätte nämlich berücksichtigt werden müssen, obwohl er die geltend
gemachte Stelle erst nach dem Ausweisentzug angetreten hat. (sda / 19. Sept. 2002 12:40)
http://www.20min.ch/news/schweiz/sdastor…768071921704072
also, fährt anständig!
Gruss
Marco