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  • »MarcoSWRT« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 639

Registrierungsdatum: 27. November 2001

Wohnort: Schweiz

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1

Freitag, 20. September 2002, 08:34

Rechtsüberholen (CH)

folgender artikel ist in der heutigen 20 MINUTEN zu lesen:

Rechtsüberholen auf Einspurstrecke ist strafbar

LAUSANNE - Rechtsüberholen auf der Autobahn ist auch dann eineschwere
Verkehrsgefährdung, wenn dazu die Einspurstrecke benutzt wird.
Laut Bundesgericht ist ein solches Manöver beim Führerausweisentzuggleich streng
zu behandlen wie "normales" Rechtsüberholen. Ein Aargauer Autofahrer hatte im
September 1999 auf der A1 Richtung Zürich von der mittleren auf die rechte Spur
gewechselt und mehrere Fahrzeuge überholt.
Die rechte Spur dient dort zum Abzweigen auf die A4 und ist entsprechend
gekennzeichnet. Kurz vor dem Limmattaler-Kreuz wechselte er wieder auf die
Mittelspur.

Das Aargauer Strassenverkehrsamt entzog ihm in der Folge den Fahrausweis für
zwei Monate. In seiner Beschwerde ans Bundesgericht beantragte der
Verkehrssünder aus zwei Gründen eine Reduktion um einen Monat. Zunächst
argumentierte er, auf Einspurstrecken müsse immer mit beidseitigem Überholen
und Spurwechseln gerechnet werden.

Im Gegensatz zum Rechtsüberholen auf offener Strecke sei die Gefahr eines
Unfalls damit kleiner. Sein zugegebenermassen unzulässigen Manöver stelle
deshalb nur einen mittelschweren und nicht einen schweren Fall dar. Das
Bundesgericht verwarf diese Auffassung.

Der Beschwerdeführer habe rechts ausgeschwenkt, überholt und wieder
eingeschwenkt und damit die Voraussetzungen für verbotenes Rechtsüberholen
erfüllt. Dass er dabei auf der Einspurstrecke gefahren sei, spiele keine Rolle. Diese diene zum Einspuren, allenfalls zum Rechtsvorbeifahren, aber keinesfalls zum Überholen.

Laut Bundesgericht ist der Ausweis indessen aus dem zweiten Grund nur einen
Monat zu entziehen. Die berufliche Angewiesenheit des Betroffenen auf ein
Fahrzeug hätte nämlich berücksichtigt werden müssen, obwohl er die geltend
gemachte Stelle erst nach dem Ausweisentzug angetreten hat. (sda / 19. Sept. 2002 12:40)

http://www.20min.ch/news/schweiz/sdastor…768071921704072

also, fährt anständig!

Gruss
Marco

Shadow

Meister

Beiträge: 2 253

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2

Freitag, 20. September 2002, 09:32

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Der Beschwerdeführer habe rechts ausgeschwenkt, überholt und wieder
eingeschwenkt
und damit die Voraussetzungen für verbotenes Rechtsüberholen
erfüllt... Dass er dabei auf der Einspurstrecke gefahren sei, spiele keine Rolle. Diese diene zum Einspuren, allenfalls zum Rechtsvorbeifahren, aber keinesfalls zum Überholen.
<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

Jaja, das ewig leidige Thema...
Aber was heisst das genau!? Wenn ich auf der rechten Spur fahre (auf einer dreispurigen Autobahn), weil ich mich an das Rechtsfahrgebot der CH halte und vor mir immer diese elenden notorische Mittelspurfahrer habe , dass ich nicht auf die linke Fahrbahn ausweichen muss und an der Kolone rechts vorbeifahren kann, da ich ja die - so wie oben geschrieben - Voraussetzungen nicht erfülle

Es sollten nicht nur Bussen an die Adresse der Rechtsüberholer gehen, sondern auch an diese, die sich Konsequent der Mittelspur widmen!!!

Gruss
Shad w

pascal

Profi

Beiträge: 648

Registrierungsdatum: 13. August 2002

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3

Freitag, 20. September 2002, 11:17

achtung:
!!!rechts vorbeifahren ist nicht gleich wie rechts überholen!!!

aber dazu könnte uns sicher eine fachperson eine kompetente auskunft geben:
damit meine ich z.B U.Reichen oder so ...

da werden immer soviele märchen erzählt das ich NUR noch auf fachleute setze.
in der regel weiss es sowieso jeder besser.

mfg
pascal

gruss
Pascal

4

Freitag, 20. September 2002, 12:19

in diesem fall hat der fahrer ja klar rechts ueberholt. er haette sich nicht strafbar gemacht wenn er auf der rechten spur geblieben waere, auch wenn er einige fahrzeuge rechts "ueberholt" haette.

so viel es mir ist darf man ein fahrzeug rechts ueberholen sofern auf der befahrenen spur ein anderes ziel angeschrieben ist und man nach dem ueberholen nicht doch noch auf die linke spur wechselt.

http://www.geilekarre.de/index.php?detail=140829

5

Freitag, 20. September 2002, 14:37

Ach diese elendige Geschichte mit dem Rechtsüberholen...

Autobahn Zürich-Bern zwischen 16.30 und 19.00Uhr: Alle fahren links, und am Arsch des vordermanns und rechts sind die LKW's sonst nichts weil man eben nicht rechts überholen darf...

Und da fragt sich einer wieso es auf dieser Strecke stau gibt??

blablabla...

Wieso ist eigentlich rechtsüberholen verboten?? Na ganz einfach - wir sind zu Faul um noch rechts zu schauen basta!

Gruess

budy, der sich heissesten rennen mit den Brummis liefert...