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Die Polizei ist in der Beweispflicht, nicht du.
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Hi Andreas,
das kann so nicht stimmen. Wie sieht es den z.B. bei Geschwindigkeitsmessungen mit meinen so geliebten Radarpistolen. Dort wird kein Foto gemacht, weder vom Fahrzeug mit Fahrer, noch vom Kennzeichen. Dennoch reicht es, wenn der Polizist sagt, dass er auf die "gezielt" hat. Da hast du keine Chance gegen! Ein Freund von mir ist mit so einem Teil gemessen und angehalten worden. Er war angeblich zu schnell, als er den gemessener Wert sehen wollte, konnte die Polizei ihm diesen Wert nicht zeigen, da die in der Zwischenzeit neue Messungen gemacht haben. Dennoch sollte er die Strafe zahlen. Er ist zum Anwalt gegangen und hat dennoch vor Gericht verloren, da die Aussage des Polizisten verbindlich und rechtskräftig ist. Also mußte er zahlen.
Da kann doch jeder behaupten, dass ich mit 200 durch die Stadt geprescht bin und verliere, nur weil er einen grünen Anzug anhat. Da frage ich mich, in was für einem Stadt wir eigentlich leben.
Wenn mir nun einer nicht glauben sollte, kann ich gerne bei meinem Freund anfragen und sein Aktenzeichen geben lassen!
Gruß
Bastian
Grüße aus dem Ruhrpott
With great power comes great responsibility