Hallo Leute
Ich fahre auch gerne zügig, aber auch ich finde dass auf der Strasse keine Rennen augetragen werden sollten. Das Problem ist nur: Wo hört Spass auf und wo fängt ein Rennen an ???
Zum Thema Rennstrecke / Fahrtraining und Versicherung:
Ich werde auf Ende Jahr meine Autoversicherung wechseln und wälze mich z.Z. durch unzählige Offerten von Versicherungen und deren AGB`s ( Allg. Geschäfts Bedingungen ).
Bei der Haftpflicht steht unter Ausschlüsse von der Versicherung meistens:
Ansprüche aus Unfällen bei motor- und radsportlichen Veranstaltungen im Sinne von Art. 72 Abs. 1 SVG; bei Veranstaltungen dieser Art in der CH und FL sind Ansprüche Dritter gem. Art. 72 Abs. 4 SVG jedoch nur ausgeschlossen, wenn für die entsprechende Veranstaltung die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung besteht. ( z.B. bei der LaSuisse, National und Mobiliar )
bei anderen Versicherungen steht unter Ausschlüsse nur:
Ansprüche aus Unfällen bei motor- und radsportlichen Veranstaltungen im In- und Ausland entsprechen den Bestimmungen des schweizerischen Strassenverkehrsrechts.
( z. B. Winterthur )
oder:
Teilnahme an Rennen, Rallyes und ähnlichen Wettfahrten sowie dazugehörenden Trainingsfahrten. ( z.B. auto tcs [= Basler Versicherung])
Bei den Kaskoversicherungen siehts (noch) schlechter aus:
Jeweils aufgeführt unter Ausschlüsse von der Versicherung:
Schäden bei Teilnahme an Rennen, Rallyes und ähnlichen Wettfahrten sowie bei Fahrten auf einer Rennstrecke. (z.B. Mobiliar)
Schäden bei Teilnahme an motorsportlichen Wettbewerben und dem Training dazu sowie bei sonstigen Fahrten auf Renn- und Trainingsstrecken (nicht unter diese Ausschluss fallen Schäden anlässlich von Orientierungs-, Gelände- und Geschicklichkeitsfahrten) (z.B. National)
Schäden bei der Teilnahme an Rennen, Rallys und ähnlichen Wettfahrten sowie alle Fahrten auf Renn- und Trainingsstrecken (z.B. Schleuderkurse, Sportfahrlehrgänge, ausgenommen von der Winterthur anerkannte Weiterbildungskurse in der Schweiz) (z.B. Winterthur)
Schäden bei der Teilnahme an Rennen, Rallies und ähnlichen Wettfahrten, einschliesslich Training und Fahren auf einer Automobil-Rennstrecke bzw. einem Rundkurs (z.B. LaSuisse)
Teilnahme an Rennen, Rallyes und ähnlichen Wettfahrten sowie dazugehörenden Trainingsfahrten (z.B. auto tcs [=Basler])
DESHALB FAHRE ICH MIT MEINEM BABY NICHT AUF EINER RENNSTRECKE!!!
Nun meine Fragen an die schweizer Fraktion:
Wie ist das bei eurer Versicherung ?
Zu welcher Versicherung soll ich gehen wenn ich auch auf einer Rennstrecke z.B. beim freien Fahren versichert sein will ?
Richi, bei welcher Versicherung bist du ?
Sämtliche Angaben von mir natürlich ohne Gewähr.
Und nein, ich bin weder Versicherungsbroker noch Jurist...
Grüsse vom frustrierten Jörg der seinen GT verdammt gerne mal auf einer Rennstrecke bewegen würde