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sampreza

unregistriert

1

Montag, 18. Februar 2002, 12:27

Verkehrs-Rechtsanwalt

mal ne frage: kennt jemand von euch einen guten Verkehrsanwalt, der nicht alle welt kostet?
besten dank!



"rasen ist das grüne zeug in meinem garten"


2

Montag, 18. Februar 2002, 12:42

kann Dir leider nicht direkt eine angeben, aber was ich an dieser stelle jedem Imprezafahrer empfehle, ist eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen!!!!
Diese kostet ungefähr 70.- pro Jahr und erspart euch viel ärger und kosten.
Im falle einer höheren Geschwindigkeitsübertretung, übernimmt diese die Schreibkosten, was ungefähr die Hälft des zu Bezahlenden Betrags ausmacht!!
Auserdem stellen die den Rechtsanwalt....das heisst, ihr könnt alle Briefe mit der Aufschrift "Amt für Administrativmassnahmen" sogleich weiterleiten an eueren zugeteilten Rechtsanwalt!!
Wer noch keine hat, unbedingt abschliessen!!!

@sampreza, falls Du mal ne mitfahrgelegenheit nach Bülach brauchst...melde dich.....


sampreza

unregistriert

3

Montag, 18. Februar 2002, 12:45

*grins* aber ich glaube im nachhinein kann man so eine rechtsschutz-versicherung schlecht abschliessen.

das mit der fahrgelegenheit nehm ich gerne mal wahr, wir können ja mal zusammen "eis go zieh"

schöne!


4

Montag, 18. Februar 2002, 12:53

machen wir, bei gelegenheit!!

Im nachhinein nützt die natürlich nichts, aber für ein andermal, was nicht zu hoffen ist, wäre es sicher nützlich!!
war damals sehr froh!! Die kosten bei mir beliefen sich auf gut 1000.- wovon ich nur die reine Busse zu bezahlen hatte!! ca. 480.-
Die rechtsanwältin hat den termin für mich verschoben, so dass ich den Ausweis während dem Militär abgeben konnte!!


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5

Montag, 18. Februar 2002, 17:36

ja, eine rechtsschutzversicherung (z.B. ASSISTA) würde ich jedem empfehlen. ich konnte sogar den anwalt selber aussuchen. mein verfahren ist noch am laufen, mal schauen was raus kommt...

@ sämi
das müsste man abklären, ob die rechtsschutzversicherung einen teil übernimmt auch wenn der fall vor dem abschluss war... also ich denke schon! einfach versicherung abschliessen und eine woche später den fall präsentieren...

gruss
Marco


Hikari

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6

Montag, 18. Februar 2002, 20:08

@sampreza
Du weisst, dass man Rasen pflegen muss. Gut düngen, damit er schnell wird (äh wächst).

Ja, eine Rechtsschutzversicherung ist unbedingt empfehlenswert. Nicht nur wegen der Teilübernahme von Kosten, sondern in erster Linie wegen der professionellen Beratung.
Als Geschäftsmann habe ich mir angewöhnt - speziell im Verkehr (ohne Scooby) mit den USA - jeden Entscheid vorab mit dem Rechtsanwalt kurz besprechen.

Gruss Walter



Lukas_WRX

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7

Samstag, 23. Februar 2002, 11:48

Hallo Sami

Am besten wendest Du Dich an die Rechtsanwaltskammer.

Unter
http://www.grav.ch/links.html#i_Anwaltsorganisationen
findest Du die Anwaltsorganisationen einiger Kantone.

Unter
http://www.zav.ch/
findest Du die Anwälte vom Kanton Zürich. Klicke auf Anwaltssuche, dann bei Rechtsgebiet auf Strafrecht, Strassenverkehrsrecht und schon hast Du die Spezialisten für Strassenverkehrsrecht.
Gruess
Lukas

Chris (MC)

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8

Donnerstag, 25. April 2002, 13:17

@u.reichen
@lukas_wrx,


die frage geht an alle,aber ich denke einer von euch beiden kann sie bestimmt beantworten.

Gibt es bei euch auch den Unterschied zwischen Verhaltensverstößen (in D die StVO) an die sich jeder halten muß, und den Ausrüstungsverstößen (in D die StVZO) an die nur in D zugelassene FAhrzeuge gebunden sind (außer natürlich Verkehrsgefährdend wie Radnaben a la Ben Hur, etc)???

Beispiel: Ich komme mit einem nicht eingetragenen Auspuff in die CH? Könnt ihr mir was oder nicht.
Bei uns passiert dir da nichts mit ausl. Zulassung (in D).


Bis dann, Chris (MC)





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u.reichen

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9

Donnerstag, 25. April 2002, 14:53

@Chris

Also, Grauzone!!!

Auch wenn Du in der Schweiz mit deinem nicht zugelassenen Auspuff (Deutschland) rumfährst, bewegst Du dich sicher am Rande des legalen! Es ist zwar sehr schwierig so was zu Anzeige zu bringen, "wahrscheinlich" hättest Du nach Einspruch in Deutschland einen glatten Freispruch!
Wenn Du für Dein Rohr eine EU Typengenehmigung besitzt, was ich nicht vermute, sieht die Sache ganz anders aus! Mit diesem Schein kannst Du sofort weiterfahren!


Chris (MC)

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10

Donnerstag, 25. April 2002, 22:00

@u.reichen

für mich ist dies kein problem, da ich den laser (mit Euro Prüfzeichen) montiert habe.
Es geht hier eigentlich um die Theorie bzw. Praxis an den GT´s die zum Treffen nach Samnaun kommen.

"grauzone"??? das muß doch gesetzlich geregelt sein. so wie in D.

Chris (MC)

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u.reichen

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11

Freitag, 26. April 2002, 07:53

Ja, für die Fahrzeuge aus Deutschland gelten die Bau und Ausrüstungsvorschriften von D! Also, Grauzone!
Ich jedenfalls habe noch keinen aus diesem Grund angezeigt!
(Wenn natürlich der schöne Klang jenseits des Guten liegt, gelten natürlich die internationalen Lärmvorschriften!!)