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... Gerade Motorradfahrer meinen ausserdem auch häufig einen Zubehörauspuff verbauen zu müssen damit die Maschine dann lauter werden darf. Das ist ein Irrtum. Ein Zubehör-Auspuff kann durchaus einen satteren Klang haben aber darf niemals lauter sein als die Original-Tröte denn das Motorrad muss immer noch die gleichen Emissionsmessungen bestehen.
Man kann die eingetragene Lautstärke bis zur im Jahr
der EZ erlaubten Grenze erhöhen. Wenn das schon ausgereizt ist hat man natürlich Pech...
Was passiert denn, wenn ein Beifahrer mit 'ner Druckluftfanfare oder mit 'ner Vuvuzela im geöffneten Beifahrerfenster an so'nem Blitzer vorbeifährt?
Also ich vermute mal in der Schweiz kommt der Fahrer dann für 2 Wochen in den Knast und 90 Tagessätze Busse und das Fahrzeug wird zwangsversteigert.
Wieso denn der Fahrer?
Der hat doch gar nix gemacht.
Und sein Auto war auch nicht zu laut... nur der Beifahrer.
Etwas anderes sind häufigere mobile Polizeikontrollen, bei denen auch die Lautstärke eines Fahrzeuges kontrolliert wird. So etwas halte ich für viel sinnvoller.
Etwas anderes sind häufigere mobile Polizeikontrollen, bei denen auch die Lautstärke eines Fahrzeuges kontrolliert wird. So etwas halte ich für viel sinnvoller.