Hallo 3ullit und nauticalchuck,
herzlichen Dank für eure schnelle Antwort. Ich merk schon, in diesem Forum bleib ich
Musst mal bissel suchen, ich glaube ich hab die entsprechenden Gesetze mal in einem Thread zur Überführung UK -> D verlinkt, ansonsten solltest du die mit dem Hinweis auch recht schnell finden.
Ich habe mal recherchiert. Der TÜV wird wohl in der Tat wirklich akzeptiert, die meisten Seiten empfehlen aber einen Anhänger zu nehmen. So wäre man zumindest auf der sicheren Seite.
Ein ähnliches kurrzeitkennzeichen gibt es in Belgien nach meinem Kenntnisstand nicht. Sondern nur diese Kurzzeitversicherung... bzw. das Ausfuhrkennzeichen / Export wie auch bei uns in Deutschland.
http://www.ueberfuehrungskennzeichen.net/Ausfuhrkennzeichen/
-Verkaufer muss zuerst zur TÜV für "keuring voor verkoop" (Verkaufs-TÜV, jawohl, auch wenn der normalen TÜV nur 2 Monate alt ist, gegen alle EU-regel)
-Kaufer muss eine Belgische Kurzzeitversicherung auf Fahrgestellnr abschließen
-Kaufer muss selber mit alle Gültige Papierkram zur Schalter vom DIV (Dienst Inschrijving Voertuigen) in Brüssel
WOW, da hast Du Dir wirklich Mühe gemacht. Sehr kompetent. Habe mir beide Links genau angesehen insbesondere
http://www.auto-transit.com/
Du hast mich vollends überzeugt, dass ich nun wie folgt vorgehe:
> Ich fahre hin und schaue mir das Auto an.
> Falls es mir zusagt, mache ich eine Anzahlung und hole das Auto mit einem Anhänger zu einem später Zeitpunkt ab.
Alles andere wäre in der Tat viel zu aufwending.
Schönes WE