Für eure Information:
Viele schrauben nicht nur und wollen vielleicht das eine oder andere Mal einen Oldie ohne TÜV mit Kurzzeitkennzeichen von A nach B bewegen.
Das soll künftig nur noch mit gültigem TÜV und AU möglich sein!
Mit der Teilnahme an der Online-Petition kann man vielleicht mit genügend "Unterschriften" diesen Gesetzesentwurf stoppen!
Zitat:
Kurzzeitkennzeichen weiterhin ohne TÜV und AU!
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Die geplante "Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" soll wie folgt geändert werden:
Wie bisher sollen auch Fahrzeuge ohne TÜV und AU bewegt werden können.
Begründung:
Restaurierungen, Kauf, Verkauf und Überführungsfahrten sind anderweitig nicht sinnvoll durchführbar, Dies betrifft auch und insbesondere Nutzfahrzeuge, vom Mähdrescher über Omnibus bis LKW, die nur extrem kosten- und zeitintensiv sowie umständlich per Tieflader bewegt werden könnten.
Das technische Kulturgut der Oldtimerfahrzeuge wird dadurch massiv bedroht.
Private Käufe und Verkäufe von Fahrzeugen mit abgelaufenen oder ausländischem TÜV werden nahezu undurchführbar.
Werkstätten können nicht mehr angesteuert und Probefahrten nicht mehr durchgeführt werden. Dies erschwert und verunmöglicht somit die Wiedererlangung einer HU.
Die HU und AU soll Voraussetzung für die neuen Kurzzeitkennzeichen sein, Die logistische Umsetzung zur Erlangung der HU und AU mithilfe der Kurzzeitkennzeichen soll aber zukünftig verboten werden. Hier möchte der Bundestag eine klassische Deadlock-Situation schaffen und das geht so nicht.
Im Namen aller Unterzeichner/innen.
Stuttgart, 01.10.2014 (aktiv bis 31.12.2014)
Hier zur Online-Petition:
Offizielle Seite für Petitionen für den Bundestag
Ich hab mal unterschrieben, ein bisschen Demokratie zum Frühstück kann nicht schaden.
Grüße, retseroF