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Vor etwa 3 Wochen habe ich eine Situation erleben müssen, in der ich auf eine innerstädtischen Kreuzung bei Grünlicht vorrangsberechtigt und bei ordnungsgemäßer Geschwindigkeit geradeaus zufuhr.
Unmittelbar vor der Kreuzung bog dann vor mir eine mir entgegenkommende schwarze E-Klasse links ab. Uns trennten eine absolute Vollbremsung und etwa 1m vor einer Kollision.
Die Fahrerin des Daimlers fuhr einfach weiter, ich hinterher und hab sie dann aufgefordert, anzuhalten. Sie blaahte mich dann nur an, "dass ich ja mit hundert Sachen ankam" und "sie ja schließlich grün hatte".
Alles ist auf dem Video zu sehen. Perfekt. Ich habe diese Dame im übrigen angezeigt, da sie nicht einsichtig war und sich nicht mal entschuldigen wollte.
... Vermutlich ist der GPS-Sensor nicht drin gewesen oder defekt. ...
Das Abspeichern auf der microSD-Karte war auch nicht nachvollziehbar: Neben angezeigten *.mov-Dateien wurden die Aufnahmen auch noch in einem nicht sichtbaren (verdeckten) Ordner abgelegt. Grund unbekannt.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »vonderAlb« (19. Mai 2014, 13:43)
Ich hab mir dann diese hier gekauft:
http://www.blacksys.nl/c-2269270/blacksys-cf-100/
Nochwas: Schrift/Schilder/Nummernschilder sind während der Fahrt bei allen Kameras schlecht zu erkennen. Je schneller man fährt desdo weniger ist lesbar. Schaut euch mal die Demovideos bei youtube an. Also nicht geeignet um während der Fahrt Nummernschilder aufzuzeichnen um dann mit einer KFZ-Nummer eine Anzeige tätigen zu können.
Jau, sie tut was ich von ihr erwarte. Die Aufnahmen sind sehr gut, die Auflösung vorne und hinten völlig ausreichend um alles zu erkennen. Bis eben auf Nummernschilder bei schneller Bewegung der Fahrzeuge.Und bist Du damit zufrieden?
Die gibt es bei dashcam4all für 199 € (149 € Front, 20 € GPS, 30 € Heck). Der Shop hat allerdings kein Impressum. Nirgends eine Anschrift. Obwohl es eine DE-Domain ist.
Und nochwas: In Österreich/Belgien und Frankreich sind die Dinger verboten. Also abnehmen wenn ihr über die Grenze fahrt.
Jau, sie tut was ich von ihr erwarte. Die Aufnahmen sind sehr gut, die Auflösung vorne und hinten völlig ausreichend um alles zu erkennen. Bis eben auf Nummernschilder bei schneller Bewegung der Fahrzeuge.
Keine Angst vor fehlendem Impressum. Ich hab meine damals in Asien gekauft (Dashcam4all gab es damals noch nicht), per Paypal bezahlt und absolut keine Probleme gehabt.
Und nur weil es eine DE-Domain ist bedeutet es nicht das der Server in D steht und Impressum-Vorschriften scheint es nicht überall zu geben.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Franzisko« (22. Mai 2014, 20:53)
Meine Info scheinen mittlerweile auch veraltet zu sein.
Danke für die Info Österreich wusste ich - Erstverstoß ca 10.000 € Strafe, Zweitverstoß 25.000 €. Belgien und Frankreich war mir nicht bekannt.
Wie schauts in den restlichen Ländern Europas aus ?
Ich fahre täglich in die Niederlande und in ein paar Wochen nach Skandinavien.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Franzisko« (24. Mai 2014, 09:41)
Zitat
Im bundesweit ersten Prozess um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Auto-Videokameras, sogenannten Dashcams, haben Datenschützer einen Teilerfolg errungen. Das Verwaltungsgericht Ansbach erklärte am Dienstag den Einsatz von Dashcams unter bestimmten Bedingungen für unzulässig. So dürften damit keine Aufnahmen in der Absicht gemacht werden, sie später ins Internet zu stellen, auf Youtube und Facebook hochzuladen oder Dritten - etwa der Polizei - zu übermitteln. Die Datenschutzinteressen der heimlich Gefilmten seien höher zu bewerten als das Interesse des Autofahrers an einem Videobeweis.
Zitat
... eine Grauzone aufgetan: Einer Verwertung der Aufnahmen in einem Zivilprozess steht der Datenschutz nicht grundsätzlich entgegen. Deshalb kann ein Video in Augenschein genommen und verwertet werden, wenn das Gericht der Ansicht ist, dass hier Manipulationen ausgeschlossen sind; auch im Strafprozess kann versucht werden, das Video als Beweismittel einzubringen. Ob sie den Besitzer der Minikamera allerdings entlastet und ob das Gericht die Aufzeichnung für verwertbar erklärt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.