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Freitag, 4. April 2014, 17:17

Fragen zu geplanten Autoverkauf

Hallo Leute,

Da ich meinen WRX schnell wieder auf der Strecke haben will, habe ich mich dazu entschlossen den Suzuki Swift den ich von meiner Freundin habe zuverkaufen.

Das auto wurde von einem Händler inseriert aber (zu spät gesehen) laut Kaufvertrag als Privatperson verkauft. Meiner Meinung nach nicht seriös.

Also wollen wir uns absichern fuer den fall das wir damals nicht alle informationen erhalten haben.

Auto hatte (angeblich) einen einpark unfall wo die frontschürze getauscht wurde. Das war der einzige Hinweis auf ein unfall Fahrzeug.

Warum das getriebe neue dichtmasse hatte (original ab werk sieht man die bestimmt nicht) oder eine antriebswelle falschrum eingebaut war (suzuki händler/werkstadt hats selber nicht geglaubt) ist auch uns nicht ersichtlich.

Und das ist das problem, warum wir uns absichern wollen


Reicht es das im vertrag auszuschliessen? Oder sollte man das kfz gleich als "fahrendes ersatzteillager" verkaufen, um auf eventuelle vertuschte schäden nicht haftbar gemacht zu werden?

Runeflinger

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2

Freitag, 4. April 2014, 17:32

Zum Vergleich: Gewerbliche Verkäufer kann man an den Eiern packen, wenn sie "ins Blaue" Unfallfreiheit behaupten, weil man deren Fachkunde unterstellt. Du hst jetzt schon Anhaltspunkte für Zweifel, da dürfte es nach meinem Bauch auch für private Verkäufer dünn werden auch ohne tatsächliches Wissen um einen größeren Unfall als vom Vorbesitzer angegeben.

Ich persönlich würde auf Ehrlichkeit gehen, z.B.: "Parkunfall lt. Vorbesitzer, in Eigenbesitz jedoch noch Montagefehler der Antriebswelle korrigiert - keine Ahnung, ob da ein Zusammenhang besteht."

Wenn Du natürlich Indizien GEGEN einen größeren Schaden findest, kannst Du die auch dazuschreiben - Wie sehen die Schrauben im Motorraum aus? Nachlackierungen? Lackplatzer, kuriose Roststellen am Unterboden?

Gruß Runeflinger
"Der [WRX STI] ist ein perfektes Auto für den zeitgenössischen Intellektuellen." - Mara Delius
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3

Freitag, 4. April 2014, 18:17

Die Schrauben haben wir uns nicht angesehen, der kauf ist auch schon wieder 4 jahre wenn nicht 5 jahre her.

Also wenn wir pech haben koennen wir dafür verantwortlich gemacht werden.

Das wir den käufer drüber informieren das ein parkunfall vom händler angegeben wurde ist selbstverständlich. Aber auch das danach uns nicht wissentliche mängel behoben wurde.

Wo ich angst habe ist zb folgendes.

Wir wissen nicht was am getriebe war, wenn es nach dem verkauf hops geht wären wir ja fuer die Reparatur verantwortlich oder irre ich mich?

trallet

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4

Freitag, 4. April 2014, 18:48

Unwissenheit kann man ja nicht mehr sagen weil Du ja definitiv weist dass mal "irgendwas" war. Aber das Auto scheint ja technisch in ordnung zu sein wenn die Getriebereparatur 5 Jahre her ist und es immer noch gut fährt ohne Geräusche usw.

Würde es auf jeden Fall sagen, dann schriftlich im KAufvertrag hinzuschreiben was du weist und zusatz: "Privatverkauf, ohne Garantie und Gewährleistung, gekauft wie gesehen, Rücknahme ausgeschlossen"

Hatte bei meinen letzten Autoverkauf das Inserat ausgedruckt mit den bekannten Mängeln aufgelistet, dann im Kaufvertrag fixiert: Bekannte Mängel siehe Inserat, weitere Mängel aufgrund Laufleistung und Alter möglich und den Käufer unterschreiben lassen das Inserat mit Kaufvertrag.

Rechtlich verschweigen darfst du nichts was du weist dann wäre es Betrug.
Du kannst ja dem Käufer anbieten ein Gutachten bei Tüv-Dekra machen zu lassen und wenn er es nimmt zahlst Du es. Sollte er nicht wollen einfach unterschreiben lassen das der Köufer es nicht wollte.

Aber wenn du nichts arglistig verschweigst kann in der Regel nichts passieren beim Privatverkauf.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »trallet« (4. April 2014, 19:04)


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