In der Schweiz müssen Beiblätter entweder mit der Typenscheinnummer oder der EG-Nummer des Fahrzeugs korrespondieren.
Wenn die EG-Nummer eines ausländischen Fahrzeugs mit der eines Schweizer Fahrzeugs übereinstimmt, wird i.d.R auch die Typenscheinnummer ünernommen.
Eine Ausnahme kann das StVA machen, wenn die ersten Stellen der VIN vom Beiblatt mit der VIN des Fahrzeugs korrespondiert.
Problem bei dir: Beiblatt hat zwar Typenscheinnummer aber dein Auto nicht.
Also musst du schauen, dass auf dem Beiblatt entweder eine EG-Nummer drauf ist, die dein Auto einschliesst oder dann eine VIN.
Das ist auf den wenigsten Beiblättern aber drauf, da in der CH grundsätzlich die Typenscheinnummer angegeben wird.
Beim P1 hatte ich mit den Felgen genau dieses Problem.
CH Gutachten gibt es.
Leider hat der P1 Typenschein X
EG-Nummer der Stage 2 (EG Konformität) stimmt nicht mit CH-Typenschein überein
Erste Stellen der VIN des P1 weichen von den CH-VIN ab (CH hat GC8 und GF8 - P1 hat GM8)
Das StVA stellte sich quer...
Der einzige legale Weg führte mich dann zu OZ Schweiz, wo mir ein Gutachten der Felgen für den P1 ausgestellt wurde.
Die sahen ein, dass die Basis des GM8 der Basis des GC8 entspricht und haben mir dann das Gutachten ausgestellt.
Daher empfehle ich, wenn du einen Exoten hast und Teile daran bauen willst, nehme Kontakt mit dem Hersteller der Teile auf
und sprich mit ihnen, Die kennen sich mit der Materie aus und helfen gerne (im Fall von OZ).
So hast du dann auch ein Gutachten das 100% "verhebt" und keine Probleme mit dem StVA.
PS: Ein weiterer (teurerer) Weg würde vermutlich noch über eine Prüfstelle wie DTC oder FAKT führen mit Hilfe einer ausländischen ABE.
Das habe ich aber noch nie probiert.