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Fitty

Fortgeschrittener

  • »Fitty« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 394

Registrierungsdatum: 4. November 2010

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1

Montag, 8. Oktober 2012, 17:07

kennt sich jemand mit Mietrecht aus?

Hallo Freunde,

habe eigentlich nur eine einzige Frage dazu.

Ich bin am 30.09.2011 aus meiner alten Wohnung ausgezogen.

Wann endet jetzt die Frist für die Abrechnung der Nebenkosten????

Laut BGB §556 Abs. 3

Zitat

(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.


Ich hätte es jetzt so verstanden, dass die Frist am 01.10.2012 geendet ist. Allerdings habe ich jetzt ein bisschen rum gelesen und manche sind der Meinung das egal wann im Jahr ich ausziehe, die Frist erst mit Ablauf des 31.12.2012 endet, da der reguläre Abrechnungszeitraum eines Mietjahres immer vom 01.01.-31.12. ging, zumindest in meinem Fall.

Kann das jemand bestätigen?

Mr.L.

Profi

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2

Montag, 8. Oktober 2012, 18:44

Die Frage ist, zu welchem Monat dein Vermieter bislang immer abgerechnet hat. Üblich ist der Monatsletzte im Dezember oder Juni.
Danach beginnt die 12-Monatsfrist.
Beispiel:
Es wurde immer zum 31.12. abgerechnet.
Du ziehst am 30.09.2011 aus. Dann hat dein Vermieter bis zum 31.12.2012 zeit, die Nbenkosten für 2011 abzurechnen - natürlich nur anteilmäßig.
Ich hoffe, dass ich helfen konnte.
Nur wenn du schwarze Striche vom Kurvenausgang bis zum nächsten Bremspunkt ziehen kannst, hast du wirklich genug Leistung. Mark Donohue

TraVOLTa44

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3

Montag, 8. Oktober 2012, 18:44

Du meinst du bist 2012 ausgezogen und nicht 2011^^

Bei Mietaustritt musst du doch alle Zählerstände deinem Vermieter mitteilen! Wenn dein Mietvertrag endet dann endet auch die Nebenkostenabrechnung! Du kannst doch nix zahlen wenn du dort nicht mehr wohnst^^

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4

Montag, 8. Oktober 2012, 19:55

Der Abrechnungszeitraum ist üblicherweise das ganze Jahr, also endet die Frist erst zum 31.12.2012.

Fitty

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5

Montag, 8. Oktober 2012, 21:25

Danke @Mr.L.: und @Kartoffelbrei:

Das bestätigt ja dann das von mir heraus gelesene. Zeitraum ging immer bis 31.12., also muss ich mich noch gedulden um etwas anzumahnen. :rolleyes:

@TraVOLTa44: nee 2011 ist schon richtig, wohnen jetzt seit knapp über einem Jahr in der neuen Wohnung, aber haben halt noch keine Nebenkostenabrechnung von der alten Bude und da jetzt 12 Monate um sind dachte ich, dass die Frist zur Abrechnung auch vorbei ist. Dem ist ja anscheinend leider nicht so. :thumbdown:

cybersquare

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6

Montag, 8. Oktober 2012, 21:31

Sorry, ist etwas OT, hoffe das ist trotzdem ok.
Ist das in der Schweiz auch so oder nur in Deutschland?
Bei meinem letzten Umzug habe ich ab Ende Mietvertrag nix mehr bezahlt.

Gruss
Andreas
Real racers prove their skills on the track. Street racing is just a competition to see who is the bigger idiot.

sworn_enemy

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7

Dienstag, 9. Oktober 2012, 01:19

So wie ich das weiss, muss die 3 Monatige Kündigunsfrist eingehalten werden
und dan sollte nach dem Umzug nichts mehr anfallen.

Also wenn du am 10.04.XY Kündest (EINGESCHRIEBEN PER BRIEF) musst du noch bezahlen bis 31.07.XY (Miete und bis und mit Juli Nebenkosten)

Die werden ja von den meisten Vermietern Ende Dezember abgerechnet und entweder man muss was nachzahlen oder man bekommt
Geld zurück.

Also das ist jetzt das Beispiel für eine Wohnung inkl. Nebenkosten.

Gruss

pro

AK-Schweiz

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Registrierungsdatum: 15. März 2005

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8

Dienstag, 9. Oktober 2012, 08:04

Ich bin per 31.07.2012 an meinem alten Wohnort ausgezogen.
An diesem Tag wurden auch die Zählerstände abgelesen.
Die Nebenkostenrechnung von der Verwaltung, bzw. Gemeinde erhielt ich per Ende August.

Das war schon bei meinem letzten Wohnungswechsel im Jahre 2008 so.

Deshalb gehe ich davon aus, dass in der Schweiz unmittelbar nach Mietvertragsende abgerechnet wird.
Romania, thank you for having us. And can we stay forever?

9

Dienstag, 9. Oktober 2012, 16:27

Ich kann nur von mir berichten...

Hab meine Wohnung zum 31.10.2012 gekündigt. Spätestens 14 Tage vor dem genannten Datum muß ich meinem Gasversorger eine schriftliche
Kündigung zukommen lassen und einen Termin am 31.10. machen, wo der Gaszählerstand abgelesen wird. Ähnliches Spielchen mit dem Strom-
versorger. Den Wasserzählerstand lese ich dann gemeinsam mit meinem - bald - Exvermieter dann auch am 31.10. ab. Die Abrechnung der NK
macht der dann immer bis zum 31.12. und somit bekomme ich entweder etwas wieder :dafuer: oder muß gar nachzahlen?! :s_dagegen:


da Commanda out ^^
Impreza 2.5 WRX Wagon MY07 ----> 07/11 - 07/15
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