Hallo Freunde,
habe eigentlich nur eine einzige Frage dazu.
Ich bin am 30.09.2011 aus meiner alten Wohnung ausgezogen.
Wann endet jetzt die Frist für die Abrechnung der Nebenkosten????
Laut BGB §556 Abs. 3
(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
Ich hätte es jetzt so verstanden, dass die Frist am 01.10.2012 geendet ist. Allerdings habe ich jetzt ein bisschen rum gelesen und manche sind der Meinung das egal wann im Jahr ich ausziehe, die Frist erst mit Ablauf des 31.12.2012 endet, da der reguläre Abrechnungszeitraum eines Mietjahres immer vom 01.01.-31.12. ging, zumindest in meinem Fall.
Kann das jemand bestätigen?