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subarufan 123

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1

Freitag, 8. Oktober 2010, 14:54

Und da hat er den Führerschein !

Hallo,

bin voll glücklich :D und muss das deshalb sofort hier posten =)
Kann sich eigentlich was besseres als mit 17 schon den Führerschein zu haben vorstellen :D

Gruß,
Marcel

Thomas91

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2

Freitag, 8. Oktober 2010, 14:58

Glückwunsch!!!
Andere Frage, du hast wahrscheindli den L17, und dann als "anfängerauto" schon ein Subaru Impreza WRX STI My06? :D
Mein Subi schon im vorzeitigem Winterschlaf :D

subarufan 123

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3

Freitag, 8. Oktober 2010, 15:01

Nein, das is nur das Auto meines Vaters ;)

Thomas91

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4

Freitag, 8. Oktober 2010, 15:02

Achso, dachte mir schon :D Wär etwas zu heftig für ein Fahranfänger mit L17. Trotzdem Glückwunsch!
Wirst vll. früher oder später selbst ein Impreza kaufen ;)
Mein Subi schon im vorzeitigem Winterschlaf :D

subarufan 123

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5

Freitag, 8. Oktober 2010, 15:04

Ja, das sowieso ;) Es gibt ja sonst keine gescheiten Autos :D

ady

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6

Freitag, 8. Oktober 2010, 15:24

Na dann mal Glückwunsch auch von meiner seite, kann mich noch gut dran erinnern wie ich den lappen enlich in der hand hielt ;) Sagtma was is denn L17? dachte unter 18 jahren kann man in der EU nicht den PKW führerschein machen ? Oder is das sowas wie 25 kmh und 50 kmh fahr erlaubnis bei den rollern?, sodass der L17 nur bis man 18 ist gilt und bis dahin nur pkws mit beschränkten KW fahren darf?

Spatz 85

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7

Freitag, 8. Oktober 2010, 15:32

Herzlichen Glückwunsch zum Führerschein.
Bist heut schon ne Runde gedreht?

subarufan 123

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8

Freitag, 8. Oktober 2010, 15:34

Also ich darf lt. Gesetz auch mit einem Sti fahren, von daher hab ich einen ganz normalen Führerschein -> also keine anderen Geschwindigkeitbeschränkungen oder max. PS
Ich darf aber nur in Österreich fahren :( Das ist der einzige Unterscheid ;)
Wenn ich 18 bin darf ich dann zusätzlich natürlich überall fahren :D
Und der Führerschein schaut auch gleich aus, wie jeder andere nur sieht man, dass die person jünger is

Gruß,
Marcel

subarufan 123

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9

Freitag, 8. Oktober 2010, 15:35

@ Spetz : Ne noch nicht, aber das We ist ja schon da ;)

Gruß,
Marcel

Düsi_24

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10

Freitag, 8. Oktober 2010, 15:36

Klar und gleich gegen nen Baum wahrscheinlich ;) Nee scherz bei Seite Glückwunsch zum L17!!!

ady

Schüler

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11

Freitag, 8. Oktober 2010, 15:42

Achso ist das bei euch. Mit was fürnem vehikel haste denn das vergnügen rumzudüsen?

Düsi_24

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12

Freitag, 8. Oktober 2010, 15:43

Aber der L17 wurde etwas geändert oder?? Jetzt muss man alle paar Monate zur Fahrschule und eine kleine Prüfung machen stimmts?

Turrican

unregistriert

13

Freitag, 8. Oktober 2010, 17:26

hm is das net so das das nur auto/lastwagen mechaniker oder lkw fahrer (also die leher dazu) das mit 17 machen können? also so ist es zumindest inner schweiz ^^ oder wie is das genau in deutschland und östereich

Düsi_24

unregistriert

14

Freitag, 8. Oktober 2010, 18:03

Nein in Österreich gibt es den L17 sicher schon 10 Jahre. Den Führerschein kann quasi jeder machen der richtig in der Birne ist. Nur wie schon erwähnt sollte man nicht aus Österreich raus fahren und sich erwischen lassen... Gibt es mittlerweile in Deutschland schon den L17??

15

Freitag, 8. Oktober 2010, 19:09

Ich habe auch den L17 gemacht, einzige Einschränkung: Du darfst nur in AT herumfahren, dafür mit allem, was vier Räder hat und unter 3,5t wiegt. ^^ Da man in Österreich beim L17 3000km Praxis mit Beifahrer vor der Führerscheinprüfung (schriftlich und praktisch) sammeln muss, behaupte ich mal, dass ein L17 Fahrer wesentlich sicherer im Verkehr unterwegs ist als jemand, der seinen Führerschein in ein paar Wochen mit 18 macht. Der Weg zum L17 beginnt mit 16 Jahren und sobald die Praxiskilometer herinnen sind und man 17 Jahre alt ist, darf man zur Prüfung antreten. Schafft man die Theorie, sollte die Praxis ebenso kein Problem sein, denn davon hat man ja bereits genug. ^^ ... und danach heißt es fahren, fahren und fahren. :D

patrick72

unregistriert

16

Freitag, 8. Oktober 2010, 19:25

Hallo,

ja gibt es auch in Deutschland. Hier mal die Erklärung dazu:

* Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Sie muss aber auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es kann also nicht einfach »irgendjemand« spontan als Begleitperson mitfahren.
* Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
* Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger!)
Für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
* Für Fahrer und Beifahrer gelten die einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei fahren!
* Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf keinesfalls aktiv in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit.
* Wo die Begleitperson im Fahrzeug sitzen muss, ist deshalb auch nirgends vorgeschrieben. Sie darf also durchaus auch auf der Rückbank Platz nehmen. Nur schlafen sollte sie nicht.
* Weil die Prüfungsbescheinigung kein Lichtbild enthält, muss der Fahrer ein gültiges Ausweisdokument mitführen (typischerweise den Personalausweis).

Und hier noch der Passus für die Fahrt ins Ausland:

Er gilt zunächst nur in Deutschland! Es handelt sich um eine nationale Sonderregelung, die im Ausland nicht anerkannt wird. Spätestens vor der Grenze der Bundesrepublik Deutschland ist also ein Fahrerwechsel angesagt! Die bisher einzige Ausnahme stellt Österreich dar. In Österreich darf man mit dem deutschen B 17-Führerschein in Begleitung fahren; umgekehrt erkennt auch Deutschland die österreichische L 17-Fahrerlaubnis an.

Also dürfen die Österreicher bei uns fahren und wir bei den Österreichern.

Gruß
Patrick

17

Freitag, 8. Oktober 2010, 19:27

hm is das net so das das nur auto/lastwagen mechaniker oder lkw fahrer (also die leher dazu) das mit 17 machen können? also so ist es zumindest inner schweiz ^^ oder wie is das genau in deutschland und östereich


Das kann man nicht in der Schweiz.. Prüfung für Automechaniker und Lastwagenmechaniker erst ab 18 Jahren möglich, habe selbst vor 3 Jahren nachgefragt (wurde mit Bern damals abgeklärt weil das Verkehrsamt es auchnicht so genau wusste.)

Der Motorradmechaniker kann auch erst mit 18 an die Prüfung, dieser bekommt aber gleich die "Grosse" -Prüfung.

So ganz nebenbei: Grautliere zum Lappen.. immer ne Handbreit Luft zwischen der Leitplanke ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nidi« (8. Oktober 2010, 19:42)