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Es bestätigt wieder, dass es an den Abgasvorschriften aus Brüssel liegt, dass das passiert, worüber wir in diesem Thread diskutieren. Für mich eine einfache Schlussfolgerung: Fällt die EU, kriegen wir unsere geliebten Fahrzeuge wieder. Auch wenn es sich primitiv einfach anhört. Es ist so einfach.
ich raffe das mit den Flottenverbräuchen eh nicht. Die Flotten von BMW, Mercedes, Audi, Porsche und Co bestehen doch fast nur aus PS-starken Kisten. warum haben die keine Probleme? oder blechen die einfach die Strafzahlungen, weil sie es sich leisten können?
Zitat
Flottenverbrauch bezeichnet den durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch einer Fahrzeugflotte bzw. deren CO2-Emission. Das heißt, Fahrzeuge mit geringerem oder gar keinem CO2-Ausstoß können Fahrzeuge mit höherem Verbrauch ausgleichen. Die Flotte kann sich auf einen einzelnen Hersteller, aber auch auf eine Gruppe zusammengeschlossener Hersteller oder Marken (so genanntes Pooling) beziehen. Der Durchschnittswert der CO2-Emissionen errechnet sich wie folgt: Die Summe der zertifizierten Einzelfahrzeug-CO2-Emissionswerte wird durch die Anzahl der verkauften Neufahrzeuge des Kalenderjahres dividiert. Daraus ergibt sich ein CO2-Flottendurchschnitt auf „Pool“-Ebene für das Kalenderjahr.
Zitat
Mit dieser Regelung sollen besonders effiziente Fahrzeuge gefördert werden, indem sie mehrfach in die CO2-Bilanz eines Herstellers einfließen. Fahrzeuge, die weniger als 50 g CO2 pro Kilometer emittieren (das entspricht einem Verbrauch von etwa 2,15 Liter Benzin beziehungsweise 1,9 Liter Diesel pro 100 Kilometer), werden beim Flottenverbrauch 2020 beispielsweise doppelt gezählt, im Jahr 2021 noch 1,66-fach und 2022 noch 1,33-fach. Danach bekommt man keine Supercredits mehr.
Zitat
Für jeden Hersteller wird ein eigener Grenzwert errechnet, der auf dem durchschnittlichen Fahrzeuggewicht der jeweiligen Flotte beruht.
ich raffe das mit den Flottenverbräuchen eh nicht. Die Flotten von BMW, Mercedes, Audi, Porsche und Co bestehen doch fast nur aus PS-starken Kisten. warum haben die keine Probleme? oder blechen die einfach die Strafzahlungen, weil sie es sich leisten können?
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »matze383« (2. September 2020, 02:38) aus folgendem Grund: ne Menge Typos korrigiert
.... du hast anscheinend keine Ahnung wie die EU funktioniert, hast keine Ahnung wie die Lobbyarbeit der Deutschen Automobilhersteller in Brüssel arbeitet, und hast weggeschaut wenn die ach so tolle Deutsche Politik Komandos erteilt hat....
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kawakawa« (2. September 2020, 02:10)
gegen den Trend legt Subaru zu:
https://www.t-online.de/auto/recht-und-v…n-legen-zu.html
und zu dem was Jumi sagt:
https://de.statista.com/outlook/1000148/…t#market-volume
wir sind nicht peanuts, aber nicht überlebensnotwendig für Subaru.
Und soweit ich weiss, sind die Werke ausgelastet.
Ob die Markenidentifikation bei allen Mitarbeitern von Subaru in Europa gleich hoch ist, wage ich zu bezweifeln.
Wäre interessant wenn Jemand, der sich hier damit auskennt, das erklären könnte, wie das genau funktioniert mit den Strafzahlungen und den Zulassungen für einen Hersteller. Viele wissen diesbezüglich vermutlich nicht bescheid. Genau so wie ich...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »drischnie« (3. September 2020, 00:49)
Bei Forester und XV wurde auch saftig aufgeschlagen für die Hybrid-Technologie!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fware« (3. September 2020, 13:25)
Vergleich Verkäufe Subaru in der Schweiz:
2010 8375 Stk.
2019 4023 Stk.
Kann man hier nachlesen: https://www.auto.swiss/
Anderes Beispiel Seat weil z.B. Oli jetzt Seat fährt und ich auch
2010 7788 Stk.
2019 14377 Stk.
Mitsubishi konstant schlecht
2010 4660 Stk.
2019 4307 Stk.
Zitat von »kawakawa«
Wäre interessant wenn Jemand, der sich hier damit auskennt, das erklären könnte, wie das genau funktioniert mit den Strafzahlungen und den Zulassungen für einen Hersteller. Viele wissen diesbezüglich vermutlich nicht bescheid. Genau so wie ich...
Bei Subaru darf man allerdings nicht vergessen:
Kleine Hersteller, die weniger als 1.000 Fahrzeuge in der EU pro-duziert haben, werden von der Verordnung ausgenommen.Nischenhersteller, die weniger als 10.000 Fahrzeuge produzieren, haben die Möglichkeit, beider Kommission eine Ausnahme von den Grenzwerten zu beantragen. Dies gilt auch für Anbieter, die zwi-schen 10.000 und 300.000 Fahrzeuge im Jahr produzieren. Sie können als Sonderregelung einen Grenzwert beantragen, der eine durchschnittliche Verringerung des CO2-Ausstoßes um 25% (be-zogen auf den CO2-Grenzwert 2015) bzw. 45% (bezogen auf den CO2-Grenzwert 2020) im Vergleich zu 2007 vorsieht.