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München, 20. November 2000 Bei Autofahrten ins Gebirge oder in Wintersportgebiete sind Winterreifen beziehungsweise Schneeketten meist unentbehrlich. Laut ADAC kann eine derartige Ausrüstung auch vorgeschrieben sein. Dies gilt insbesondere für Ketten. Eine Schneekettenpflicht (auch für Allradfahrzeuge) wird in allen Wintersportländern durch ein rundes Schild mit Schneekettensymbol angezeigt. Im einzelnen sind folgende Bestimmungen zu beachten:
Österreich: Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht. Winterpneus (mit mindestens vier Millimeter Profil) können aber auf stark verschneiten Bergstraßen vorgeschrieben sein. Ein Durchfahrverbotsschild mit dem Zusatz Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung weist darauf hin, dass entweder Schneeketten oder Winterreifen erforderlich sind.
Schweiz: Es besteht keine Winterreifenpflicht. Bei einem Unfall mit Sommerreifen kann der Schädiger jedoch mithaften. Die Benutzung von Winterreifen wird bei entsprechenden Straßen- und Witterungsverhältnissen empfohlen.
Italien: Je nach Wetter können Winterreifen für vereinzelte Streckenabschnitte kurzfristig oder für bestimmte Zeiten angeordnet werden.
Frankreich: Auf Gebirgsstraßen ist mit Winterreifen zu fahren, wenn entsprechende Verkehrszeichen oder Zusatzschilder dies vorschreiben.
Tschechien: Eine allgemeine Winterreifenpflicht besteht nicht.
Skandinavische Länder: In Finnland besteht auf allen Straßen Winterreifenpflicht. Die Winterpneus müssen hier eine Mindestprofiltiefe von drei Millimetern haben und mit dem Zeichen M + S als wintertaugliche Reifen ausgewiesen sein. Auch Ganzjahrsreifen (mit M + S markiert) genügen den Anforderungen. In Norwegen und Schweden ist Winterbereifung für ausländische Fahrzeuge nicht zwingend vorgeschrieben.
Deutschland kennt keine Vorschrift, der zufolge das Fahren mit Winterreifen Pflicht ist. Für Autofahrer, die mit Sommerreifen einen Unfall verursachen, kann es versicherungsrechtliche Probleme geben. Schneeketten müssen auch in Deutschland überall dort angelegt werden, wo ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen 268 der StVO) darauf hinweist. <hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>
Die Finnen machen's richtig!
Schönens Fest!
*Wer in obigem Text Rechtschreibefehler findet, darf sie behalten!*
Anyone for a little "Ghost Recon" or "Return to Castle Wolfenstein"?