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Hikari

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  • »Hikari« ist der Autor dieses Themas

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1

Samstag, 22. Dezember 2001, 20:54

Traktion im Winter

Warum kann man nicht Schadenersatz einklagen von Zeitgenossen, die mit Sommerreifen Autobahnsteigungen dicht machen und 100km Staus produzieren?

Warum behindern mich bei Schneefall die lieben Kollegen mit einer unbelasteten Antriebsachse an jeder leichten Steigung?

Warum stellen Fahrer mit Schneeketten, wenn sie max. 40km/h fahren wollen, ihr Fahrzeug auf dem Anstieg zu einem Pass nicht mal aus, damit die 4x4 vorbeirauschen können?


Gruss Walter



vonderAlb

Erleuchteter

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2

Samstag, 22. Dezember 2001, 23:27

Weil es nicht gesetzliche Pflicht ist, im Winter Winterreifen aufzuziehen.

Da der Autofahrer so dämlich ist und nichts freiwillig macht, muß er zu seinem Glück gezwungen werden. Jedoch sind die Politiker noch dämlicher und nehmen den volkswirtschaftlichen Schaden in Kauf. Vielleicht ist es ja auch Berechnung, denn ein geschrottetes Fahrzeug sichert wieder Einkommen durch abschleppen, verschrotten, Neukauf!! Da klingelts in der Mehrwertsteuerkasse!
Ich könnte jedem sommerschlappenbereiften Verkehrhindernis jedesmal einen Tritt verpassen, damit er endgültig in den Graben versenkt wird und nicht mehr die Straßen blockiert und keine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer werden kann.
Die einzigen, die das Sommerreifenspiel nicht mitmachen, sind die Versicherungen. Die zahlen nämlich nicht den vollen Schaden, da ein Sommereifenfahrzeug im Winter eine Teilschuld am Unfall hat und der Besitzer bleibt auf einem Teil seines Schadens hocken und muß selber zahlen. Geschieht im Recht, diesem Hirnie.

Andreas
Andreas

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Hikari

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3

Sonntag, 23. Dezember 2001, 07:20

Sei vorsichtig mit dem "Tritt verpassen". Auch chirurgische Leistungen, eingegippste Füsse und mieten von Gehstöcken generieren Mehrwertsteuer!

Gruss walter


Turbofreak

unregistriert

4

Dienstag, 25. Dezember 2001, 11:14

Vielleicht ist es ja auch die Sommerbereifte Autofahrerzunft, die uns obendrein noch mit eingeschalteter Nebelschlußleuchte ärgert, sobald der Verkehrsfunk Nebel meldet.
gruß petersd


Lakeforest

unregistriert

5

Dienstag, 25. Dezember 2001, 11:41

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München, 20. November 2000 – Bei Autofahrten ins Gebirge oder in Wintersportgebiete sind Winterreifen beziehungsweise Schneeketten meist unentbehrlich. Laut ADAC kann eine derartige Ausrüstung auch vorgeschrieben sein. Dies gilt insbesondere für Ketten. Eine Schneekettenpflicht (auch für Allradfahrzeuge) wird in allen Wintersportländern durch ein rundes Schild mit Schneekettensymbol angezeigt. Im einzelnen sind folgende Bestimmungen zu beachten:


Österreich: Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht. Winterpneus (mit mindestens vier Millimeter Profil) können aber auf stark verschneiten Bergstraßen vorgeschrieben sein. Ein Durchfahrverbotsschild mit dem Zusatz „Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung“ weist darauf hin, dass entweder Schneeketten oder Winterreifen erforderlich sind.

Schweiz: Es besteht keine Winterreifenpflicht. Bei einem Unfall mit Sommerreifen kann der Schädiger jedoch mithaften. Die Benutzung von Winterreifen wird bei entsprechenden Straßen- und Witterungsverhältnissen empfohlen.

Italien: Je nach Wetter können Winterreifen für vereinzelte Streckenabschnitte kurzfristig oder für bestimmte Zeiten angeordnet werden.

Frankreich: Auf Gebirgsstraßen ist mit Winterreifen zu fahren, wenn entsprechende Verkehrszeichen oder Zusatzschilder dies vorschreiben.

Tschechien: Eine allgemeine Winterreifenpflicht besteht nicht.

Skandinavische Länder: In Finnland besteht auf allen Straßen Winterreifenpflicht. Die Winterpneus müssen hier eine Mindestprofiltiefe von drei Millimetern haben und mit dem Zeichen M + S als wintertaugliche Reifen ausgewiesen sein. Auch Ganzjahrsreifen (mit M + S markiert) genügen den Anforderungen. In Norwegen und Schweden ist Winterbereifung für ausländische Fahrzeuge nicht zwingend vorgeschrieben.

Deutschland kennt keine Vorschrift, der zufolge das Fahren mit Winterreifen Pflicht ist. Für Autofahrer, die mit Sommerreifen einen Unfall verursachen, kann es versicherungsrechtliche Probleme geben. Schneeketten müssen auch in Deutschland überall dort angelegt werden, wo ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen 268 der StVO) darauf hinweist. <hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

Die Finnen machen's richtig!

Schönens Fest!

*Wer in obigem Text Rechtschreibefehler findet, darf sie behalten!*
Anyone for a little "Ghost Recon" or "Return to Castle Wolfenstein"?

vonderAlb

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6

Mittwoch, 26. Dezember 2001, 13:30

Diese Nebelschlusslichter gehören verboten!! Mistdinger.
Mir ist bisher noch kein Autofahrer bekannt, der genau weiß, wie mit diesen vollkommen überflüssigen Blendgranaten umzugehen ist.

Wer von euch weiß es?
Ich bekam jedesmal ungläubige Blicke wenn ich sagte, das mit eingeschalteten Nebelschlußlichtern nur 50 km/h schnell gefahren werden darf (wenn die eingeschaltet werden, darf die Sicht nicht mehr als 50 Meter betragen und dann kann man sowieso nicht schneller fahren!!).
Habt ihr gewußt, das die Lichter innerhalb geschlossener Ortschaften nicht eingeschaltet werden dürfen? Oder in Kolonnenfahrt müssen diese ausgeschaltete sein!! (dein Hintermann sieht dich auch ohne Nebelschlußleuchten und dann mußt du ihn nicht auch noch mit deinem Rotlich blenden).

Oder die vorderen Nebelscheinwerfer. Die nutzen bei Tageslicht überhaupt nichts. Die dienen nur dazu, damit der Fahrer den Fahrbahnrand NACHT's (bei STARKEM Nebel, Regen, Schnee) besser erkennen kann. Nicht dazu, damit man besser gesehen wird (dafür sind die Fahrscheinwerfer da).

Andreas

geändert von: vonderAlb on 26/12/2001 13:33:10
Andreas

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7

Donnerstag, 27. Dezember 2001, 08:30

Stimme vonderAlb zu!

Die Nebelschlusslichter sind mehr störend als dienend! Habe bis jetzt noch nie eine Situation erlebt, wo diese nötig gewesen wären! Besonders im Stadtverkehr oder auf der Autobahn ist es wirklich unsinnig!

Gruss
Shad w