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Montag, 5. Februar 2007, 22:08

Schäuble heizt nach BGH-Urteil Debatte um Online-Durchsuchung an

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, nach der heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei unzulässig sind, wird quer durch alle politischen Lager diskutiert. Als Dienstherr der Polizei forderte Bundesinnenminister Schäuble die rasche Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Online-Untersuchung. Die Gewerkschaft der Polizei verlangte, mit der neuen gesetzlichen Regelung auch die Behinderungen durch das Datenschutzrecht zu beseitigen. Der Bund deutscher Kriminalbeamter möchte von der Politik, dass schnell gehandelt werde, damit es keinen Freifahrtschein für Kriminelle auf unabsehbar lange Zeit gebe. Hingegen wurde das Urteil durch den Bundesdatenschützer Peter Schaar, von der FDP, den Grünen und der Linksfraktion begrüßt. Die Bürgerrechtlerin Twister (Bettina Winsemann), die gegen einen entsprechenden Beschluss zur Online-Durchsuchung durch den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen Verfassungsbeschwerde einlegen will, sieht angesichts der geplanten Gesetzesänderungen keinen Grund zum Jubeln.

Kurz nach der Veröffentlichung des BGH-Urteils veröffentlichte das Bundesinnenministerium die Stellungnahme von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Schäuble bezeichnete es als unerlässlich, dass Strafverfolgungsbehörden eine verdeckte Online-Durchsuchung durchführen könnten und forderte eine zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung. Unterstützung erhielt Schäuble von der Gewerkschaft der Polizei. "Die herkömmlichen Ermittlungsmethoden, wie zum Beispiel Wohnungsdurchsuchungen, müssen auch im virtuellen Wohn- oder Arbeitsraum möglich sein", erklärte Gewerkschaftsvorsitzender Konrad Freiberg. In einer weiteren Pressemeldung forderte Freiberg die Politik auf, mit den geplanten gesetzlichen Änderungen auch die Kronzeugenregelung wieder einzuführen. Zu den weiteren dringlichen Punkten zählte Freiberg "die Beseitigung der Behinderungen für eine effektive Bekämpfung des internationalen Terrorismus durch das bestehende Datenschutzrecht".

Kritik an der Vorgehensweise der Politik äußerte Kurt Jansen, Vorsitzender des Bundes deutscher Kriminalbeamter. Jansen bemängelte, dass nicht schon im Vorfeld des BGH-Verfahrens eine neue gesetzliche Grundlage erarbeitet worden sei. Nun würde viel Zeit damit vertan, während die Kriminellen einen Freifahrtschein erhalten hätten, das Internet zu benutzen, das Jansen als "Universität des Terrors" definierte. Ein schnelles Verfahren und eine schnelle Entscheidung seien aber nach dem Vorbild der Telefonüberwachung machbar. "Wir möchten natürlich nicht, dass bei jeder x-beliebigen Ermittlungsmaßnahme Polizei oder Sicherheitsbehörden dem Bürger auf den Rechner gehen", erklärte Jansen im Gespräch mit dpa. Die prinzipielle Möglichkeit zur Online-Durchsuchung diene aber dem Schutz der Bürger.

Für die SPD nannte Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion, das Urteil "außerordentlich bedeutsam". Gleichzeitig stellte er fest, dass die Möglichkeiten einer verdeckten Online-Untersuchung, gestützt durch einen Richtervorbehalt, dringend gebraucht würden: "Die Online-Durchsuchung ist weder eine Hausdurchsuchung noch eine Abhörmaßnahme, sondern etwas drittes, für das wir keine klare Rechtsgrundlage haben", sagte Wiefelspütz gegenüber dpa.

Gegenüber der Frankfurter Rundschau erklärte der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach, dass man auf eine Online-Durchsuchung nicht verzichten könne, weil sonst eine "erhebliche Ermittlungslücke in der Strafverfolgung bestehe". Als "hilfreich und gut" bezeichnete der CSU-Landtagsfraktionschef Joachim Herrmann das Urteil, weil es zeige, dass dem Datenschutz eine hohe Bedeutung eingeräumt werde. Entsprechend müsse bei der Neufassung eines entsprechenden Gesetzes der "Kernbereich privater Lebensgestaltung" genau definiert werden.

Für die Linksfraktion äußerte sich ihr Innenpolitiker Jan Korte. Er forderte den Bundesinnenminister zu einer Kehrtwende in seiner Politik auf: "Es kann nicht sein, dass der Innenminister sich ständig neue Spitzelmethoden einfallen lässt und erst im Nachhinein die Rechtslage klärt." Die innenpolitische Sprecherin der FDP, Gisela Piltz, betonte in ihrer Stellungnahme, dass der fanatische Übereifer des Innenministers dem Rechtsstaat schade. "Heimliche Online-Durchsuchungen sind Methoden des Überwachungsstaates und gehören nicht in das Repertoire eines Rechtsstaates." Eine weitere Stellungnahme stammt vom Parlamentarischen Geschäftsführer der Partei. Er betonte, dass die Online-Durchsuchung nur dann zur Anwendung kommen dürfe, wenn alle anderen Ermittlungsmethoden versagt hätten.

Jerzy Montag und Wolfgang Wieland zeichnen für die Stellungnahme der Grünen verantwortlich, in der es heißt, dass "Schäuble und Zypries beim Hacken erwischt" worden seien. "Wir fordern die Entwicklung von Hackersoftware im Bundesinnenministerium jetzt sofort zu stoppen. Erst schießen, dann fragen darf nur ein Sheriff im Wilden Western – nicht aber der Bundesinnenminister." Auch das vom NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) vorgelegte und vom Landtag beschlossene Gesetz über die verdeckte Online-Durchsuchung sei mit dem BGH-Urteil höchst bedenklich, so die grünen Experten.

Gegen das NRW-Gesetz hat die Bürgerrechtlerin Twister bereits Verfassungsbeschwerde angekündigt. In ihrem Text zum BGH-Urteil heißt es, dass das Urteil noch kein Grund zum Jubeln sei. Jetzt müsse die Zivilgesellschaft erst recht den Kampf gegen die Quasi-Abschaffung der Privatsphäre angehen.

Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, forderte schließlich in seiner Stellungnahme die Bundesregierung dazu auf, ihre Pläne zur Online-Durchsuchung aufzugeben. Das Projekt soll nach Schaar vor allem darum aufgegeben werden, weil es nachhaltig das Vertrauen in die Sicherheit des Internet schädigen würde. "Bisher wurden Nutzer und Hersteller von Computerprogrammen gewarnt, wenn staatliche Stellen – etwa das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik – Sicherheitslücken festgestellt hatten und es wurden ihnen Wege zu deren Behebung aufgezeigt. Sollen etwa in Zukunft derartige Warnungen unterbleiben, weil staatlichen Stellen ansonsten das Eindringen in Computer über das Internet erschwert würde? Oder sollen die Hersteller zukünftig 'Hintertüren' in ihre Software einbauen, die Online-Durchsuchungen ermöglichen?"

Der bayerische Datenschutzbeauftragte Karl Betzl bezeichnete heimliche Online-Durchsuchungen als eines Rechtsstaats unwürdig. Er warnte zudem vor immensen Schadenersatzforderungen gegen den Staat, falls Ergebnisse von Online-Durchsuchungen in die falschen Hände geraten. "Es ist unkontrollierbar, wie sich staatliche Ausforschungssoftware weiter verbreitet", sagte Betzl. "Der Staat dürfte wohl auch für Trittbrettfahrer mithaften, die die staatliche Ausforschungssoftware missbrauchen."

Neben den datenschutzrechtlichen Aspekten und den Erwägungen über Verletzung der Grundrechte kommen in der politischen Diskussion die technischen Unwägbarkeiten und die mögliche Unwirksamkeit eines Bundestrojaners und von Online-Durchsuchungen bislang allerdings kaum vor. Angesichts der heutzutage gegen kriminelle Machenschaften von Viren- und Trojanerschreibern sowie Botnetzbetreibern empfohlenen Schutzmaßnahmen für Internetnutzer dürften die Entwickler des Bundestrojaners mit einigen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, eine Online-Durchsuchung einfach so, wie sich die Politik dies vorstellt, zu realisieren – zumal Terroristen und Cyberkriminelle nicht dafür bekannt sind, sich völlig naiv im Web zu bewegen und willenlos jeden Mailanhang anzuklicken oder dubiose Webseiten zu besuchen. Für den Bundesgerichtshof spielten diese technischen Fragen bei seiner Entscheidung aus grundsätzlichen Überlegungen heraus sowieso keine Rolle.

Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/84813