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BGH-Urteil
Beleidigungen müssen aus Foren entfernt werden
© Uli Deck/DPA Der BGH hat den Fall ans OLG zurücküberwiesen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Betreiber von Internetforen verpflichtet sind, beleidigende Beiträge nach Aufforderung zu entfernen. Dabei ist es unerheblich, ob der Urheber der Beleidigung als Person bekannt ist oder nicht.
Betreiber von Internetforen müssen beleidigende Beiträge nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Netz nehmen. Das gelte unabhängig davon, ob der Autor des Beitrages bekannt sei oder nicht, hieß es in dem am Dienstag verkündeten Urteil. Die Richter gaben damit dem Gründer eines Vereins gegen Kinderpornografie im Internet Recht. Er war in einem Internet-Forum von zwei Teilnehmern der virtuellen Diskussion unter anderem als faul und arbeitsscheu beschimpft worden. Er wollte erreichen, dass der Forumsbetreiber die Beiträge aus dem Netz entfernt und klagte. Die Vorinstanzen hatten ihm jedoch nur zum Teil Recht gegeben.(Az.: VI ZR 101/06)
Von den beiden Autoren der Beleidigungen ist nur einer bekannt. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte daher entschieden, der Betreiber der Homepage müsse nur den Beitrag des Unbekannten aus dem Netz nehmen. An den namentlich bekannten Schreiber müsse sich der Kläger direkt wenden, eine Verpflichtung des Forumbetreibers zur Entfernung des Beitrags bestehe nicht.
Der BGH hob das Urteil nun auf und wies den Fall zur erneuten Verhandlung an das OLG zurück. Der Geschädigte habe gegen den Forumsbetreiber einen Anspruch auf das Entfernen von Beleidigungen, hieß es. Dass es sich dabei um Artikel in einem Meinungsforum handle, stehe dem nicht entgegen. Das OLG müsse jedoch noch den Beitrag des bekannten Autors beurteilen. Falls das OLG diesen ebenfalls als Beleidigung wertet, muss der Text aus dem Netz genommen werden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »göp« (27. März 2007, 20:16)