Angesichts der enormen Summe, die die GEZ durch die kommende Gebühr für internetfähige Rechner kassiert, hat PC-WELT die GEZ um eine Stellungnahme gebeten. Heute erreichte uns nun die Antwort der GEZ. Wir geben diese in vollem Wortlaut wieder.
Wenn Berechnungen von spiegel.de stimmen, kassiert die GEZ durch die ab dem 1. Januar 2007 geltende Gebühr zusätzlich 163 Millionen Euro. Auf jeden Betroffenen kommen über 204 Euro zusätzliche Belastung pro Jahr zu - unter Umständen ohne jede Gegenleistung. Grund genug für die PC-WELT, die GEZ um eine Stellungnahme zu bitten.
Die GEZ antwortete allerdings nicht konkret auf unsere Anfrage bezüglich der Situation von Freiberuflern, sondern schickte uns offensichtlich eine Standardantwort. Aber immerhin geht daraus eindeutig die derzeitige Rechtslage hervor. Die Antwort der GEZ lautet:
"Die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Rundfunkgebühren ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag vom 31.08.1991, zuletzt geändert durch Achten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 08.10./15.10. 2004.
Der Gesetzgeber hat im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte ab 01.01.2007 festgelegt. Dies sind insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können. Die Gebührenpflicht gilt für alle multimediafähigen PCs. Mit welcher Technik Rundfunk empfangen wird, ist für die Gebührenpflicht nicht relevant.
Rechner, die Radio und Fernsehen über Internet empfangen können, bleiben zunächst bis zum 31.12.2006 ohne jede Ausnahme von der Rundfunkgebührenpflicht befreit.
Folgende Änderungen werden am 01.01.2007 in Kraft treten:
1. In Privathaushalten, die Radios und/oder Fernsehgeräte bereithalten, bleibt der PC auch über den 01.01.2007 hinaus im Rahmen der sogenannten Zweitgerätefreiheit von der Rundfunkgebühr befreit. Da in den meisten Haushalten Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden, reduziert sich das Thema der Rundfunkgebührenpflicht für multimediafähige PCs in Privathaushalten auf seltene Ausnahmen.
2. Auch im nicht-privaten Bereich bleiben PCs von der Rundfunkgebührenpflicht befreit, wenn gleichzeitig herkömmliche Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden. Sollten solche Geräte nicht vorhanden sein, aber ein multimediafähiger PC, so ist für diesen ab 01.01.2007 lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen, unabhängig von der Anzahl der vorhandenen PCs. Ein Unternehmen, ein Gewerbebetrieb, ein Selbstständiger kann also allenfalls mit einem Betrag von derzeit 17,03 Euro im Monat belastet werden.
Den Ländern erschien es vertretbar, die multimediafähigen PCs nicht von der Gebührenpflicht auszunehmen, da über das Internet und über DSL heute schon ohne großen technischen Aufwand Radio und Fernsehen auf einem PC empfangen werden kann.
Schon heute sind für PCs, die mit einer Radio- und Fernsehkarte ausgestattet sind, Rundfunkgebühren zu zahlen."