Ich wollte grade zum Kauf gratulieren...... und jetzt muss ich mein Beileid beisteuern
:heuler:
Trotzdem herzlich Willkommen in der Community
Hast Du das Auto von einem (Subi-)Händler?? Wenn ja, dann bring das Auto direkt wieder da hin und bestehe auf Nachbesserung bzw. Rücknahme!!
Wenn Du Dir das Auto NUR im Internet angeschaut hast, bevor Du es (vom Händler) gekauft hast, dann fällt der Kauf unter das Fernabsatzgesetz und Du hast 14-tägiges Rückgabe-Recht!!
Da kannst Du ganz klar von ausgehen, dass es NICHT DEINE SCHULD ist. So nen Lagerschaden kommt ja nicht mal eben so... hab meinen Outback jetzt nach knapp nem Jahr zurück zum Händler gebracht zur Nachbesserung, weil man in Deutschland 12 Monate nachbessern lassen kann.
So Geschichten wie "gekauft wie gesehen" gibts auch nicht mehr, also wenn das im Vertrag stehen sollte ist dieser u.U. eh ungültig und somit hinfällig.
Selbst wenn Du das Auto kalt geheizt wärst (was man NIE tun sollte!!) dann wäre es wahrscheinlicher, dass die Zylinderkopf-Dichtung sich verabschiedet hätte....
Ich hoffe, dass Du diese Geschichte geregelt bekommst...
Gruß, Andy