@johns6
"Bitte beachten Sie, daß eine Warenverkehrsbescheinigung nur für Fahrzeuge ausgestellt werden kann, die in einem EU- oder EFTA-Land produziert wurden. Sie hat also keine Gültigkeit für Kraftfahrzeuge, die z.B. in Japan oder den USA gebaut wurden."
Diese Bescheinigung wird also nur ausgestellt wenn in dem Fall das Fahrzeug in einem entsprechenden Mitgliedsland hergestellt wurde. Japan ist da nicht inbegriffen wenn man sich die Liste hier mal anschaut:
IHK
Nur wenn du so eine Bescheinigung hat, erhälst du einen günstigeren Zolltarif, oder er entfällt sogar vollständig.
Für den Import eines Subaru aus der Schweiz werden also 19% Einfuhrumsatzsteuer + 10% Zoll fällig, da keine Warenverkehrsbescheinigung vorliegt. Der Fahrzeugwert kann übrigends vom Zoll geschätzt werden wenn der Verkaufspreis zu gering erscheint.
Gruss Philip