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SWISSCRUISER

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1

Dienstag, 17. April 2007, 21:41

Tachoschrauber/oder plötzlich weniger km

wär hätte das gedacht
mein erster pt-cruiser ist wieder erschienen
mit nur 47 tausend km auf dem buckel,
ich hab in aber mit 152000 weggegeben. 8o

scheckheft ist auch "verschwunden"

da damit mein gerechtigkeitssinn damit gar nicht klar kommt möchte
ich nun der neuen besitzerin meines ex autos
gerne helfen.
was erwartet den händler der sowas macht??

greez rolf

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2

Dienstag, 17. April 2007, 22:52

Betrug. Ganz einfach.

SGT

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3

Mittwoch, 18. April 2007, 00:21

Bist du sicher das es dein ex ist?
Wer kann den so blöd sein einen Wagen um über 100tkm zurück zu drehen? Da merkt ja ein blinder das da was nicht stimmen kann ;(

Strexe

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4

Mittwoch, 18. April 2007, 09:30

Moin,

das ist meinem Ex-Chef auch schon mal passiert. Laut Gerichtsurteil mußte der Händler den Wagen zurücknehmen. Eine satte Strafe gab's auch.

Gruß

5

Mittwoch, 18. April 2007, 09:57

Gibt aber dennoch keinen § der das Justieren der Tachos verbietet, Strafbar wird das ganze erst wenn es beim Wiederverkauf verschwiegen wird oder mit der Absicht des Betruges zurück gestellt wird..

6

Mittwoch, 18. April 2007, 11:06

Weiss man welcher Autohändler das war?

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7

Mittwoch, 18. April 2007, 11:26

Zitat

Original von $ven!
Gibt aber dennoch keinen § der das Justieren der Tachos verbietet, Strafbar wird das ganze erst wenn es beim Wiederverkauf verschwiegen wird oder mit der Absicht des Betruges zurück gestellt wird..


Gab aber vor kurzer Zeit irgendein BGH-Urteil nachdem jegliches Tachozurück drehen ein Betrug ist, wenn es nicht ausdrücklich bei einer Reperatur oder ähnlichem passiert.

Tacho und Zähler stellen demnach eine Urkunde dar oder so. Habs mir damals nicht durchgelesen. Aber so in die Richtung ging das wohl.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Omawari_San« (18. April 2007, 11:27)


pro

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8

Mittwoch, 18. April 2007, 11:39

in der schweiz ist das erlaubt, wenn die tachoschrauberei beim verkauf deklariert wird.

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rubberduck

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9

Mittwoch, 18. April 2007, 12:00

na ok, wozu will man einen tacho zurückschrauben, wenn nicht um den käufer über den tisch zu ziehen? :hmm:

silver

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10

Mittwoch, 18. April 2007, 13:01

Zitat

Original von pro
in der schweiz ist das erlaubt, wenn die tachoschrauberei beim verkauf deklariert wird.

pro


glaube wohl kaum, dass das der fall gewesen sein wird... :hmm:

pro

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11

Mittwoch, 18. April 2007, 18:41

ist zwar nicht ganz das selbe, aber mein STi tacho zeigt auch weniger meter als der originale... :hmm:

ist mir auch klar um was es in diesem fall geht... :P
sicher ne seriöse garage/verkäufer

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12

Mittwoch, 18. April 2007, 19:29

Für den Fall gibt es ja das Schekcheft. Da steht es dann drin wann der Tacho ausgewechselt wurde.

Ikromek

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13

Mittwoch, 18. April 2007, 20:18

Ist in Deutschland jetzt strafbar.

Siehe Tachomanipulation

Genauer Gesetzestext , dort unter § 22 b

Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »Ikromek« (18. April 2007, 20:28)


SWISSCRUISER

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14

Mittwoch, 18. April 2007, 23:40

tachoschrauber

die rückdrehung wurde nicht deklariert.
die nette frau hatt dadurch gut 5000 sfr zuviel bezahlt.
gut behalt ich alte rechnungen, hab die vom letzten service mit fahrgestellnummer , km zahl 144000 und und und.

hei wird das ein spass für den idioten der sowas macht.


greez swisscruiser

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15

Donnerstag, 19. April 2007, 01:31

RE: tachoschrauber

@cruiser
das wird sicher ein spass =) zumal du alles belegen kannst = keine chance für den dreher...
hoffentlich wird ihm das eine lehre sein!!

pro
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16

Donnerstag, 19. April 2007, 08:57

Kann mir nicht vorstellen dass es strafbar sein soll irgendwas zu justieren, gibt ja in D jegliche Firmen die dass unter Haftungsausschluss legal machen. Hab bei meinem vorherigen Auto auch 20 000km weggezaubert nach dem Motorenwechsel damit ich nicht durcheinander komme was die Kundendienste betrifft, aber solange man es im Kaufvertrag festhält wirds da wohl keine Probleme geben..
Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
und wer wirklich betrügen will der steckt einfach die Tachowelle ab und fertig, dann wird auch nix im Steuergerät gespeichert.. beim justieren hingegen löscht sich nur die Anzeige, nicht aber der Gesamtkilometerstand..


Mfg

Sven

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »$ven!« (19. April 2007, 09:04)


chefgrill

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17

Donnerstag, 19. April 2007, 11:10

Ist mit sicherheit strafbar, da er dadurch eine massive Wertsteigerung des Fahrzeugs erreicht hat. Somit hat er die Käuferin betrogen, da er nichtgeliefert hat, was er verkauft hat.

18

Donnerstag, 19. April 2007, 12:49

Das Durchführen eine Tachoanpassung ist strafbar, wie oben schon geschrieben.

Bis vor nem Jahr oder so war es noch okay, so lange man es angegeben hat beim Weiterverkauf. Aber jetzt darf man es nicht mehr.

19

Donnerstag, 19. April 2007, 12:52

Warum kann man es dann noch machen lassen bei namhaften Firmen ?

So..und hier noch die Rechtslage, damit das Thema für D schon mal geklärt ist.. justieren ja, übers Ohr hauen nein..

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Hier einige Erläuterungen zur aktuellen Gesetzeslage in Deutschland:
Seit August 2005 gibt es den §22b des Strassenverkehrsgesetzes (StVG).

Dieser Paragraph beschreibt den Straftatbestand des “Missbrauchs von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern”.
Die ausufernden Manipulationen an Tachometern und der daraus resultierende öffentliche Druck, machten die Schaffung eines Gesetzes, welches Wegstreckenzählermanipulationen unter Strafe stellt notwendig.

Mit dem §22b StVG wurde dieses Gesetz geschaffen.
Kerngedanke des Gesetzes ist es, den Verbraucher beim Kauf eines Fahrzeuges vor einem Betrug zu schützen.
Nachdem seit Einführung des Gesetzes Rechtsunsicherheit darüber geherrscht hatte, ob Reparaturen an Tachometern und dazu benötigte Software illegal ist, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt für Klarheit gesorgt : Software für Reparatur, Justierung oder Wiederherstellung des originalen Kilometerstandes ist legal.
Zitat:
Dem Gesetzgeber kam es bei der Schaffung des § 22 b Abs. 1 Nr. 1 StVG nicht darauf an, jegliche Formen des Einwirkens auf Wegstreckenzähler, etwa zum Zwecke der Justierung oder Reparatur, unter Strafe zu stellen. Die Strafnorm zielt vielmehr auf die vorbeugende Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des Gebrauchtwagenhandels.

Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielen.

Manipulationen an Wegstreckenzählern zum Zwecke des Betrugs sind weiterhin strafbar, gemäss §22b StVG .

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »$ven!« (19. April 2007, 13:06)


STI-Prodrive

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20

Donnerstag, 19. April 2007, 15:32

Nur soviel dazu, im Steuergerät ist die tatsächliche Fahrleistung trotzdem noch hinterlegt !