Hi,
da kann man ganz klar antworten : die Garantie läuft definitiv nochmal 2 Jahre - vielleicht
Es ist so, dass viele Unternehmen in den AGB`s die Garantiezeit bei einem Garantiefall auf die ursprüngliche Garantiedauer begrenzen, sprich:
- Kaffeemaschine nach einem Jahr kaputt = Umtausch / Reparatur
- Kaffeemaschine nach weiteren 11 Monaten kaputt = Umtausch / Reparatur
- Kaffeemaschine jetzt nach 3 weiteren Monaten wieder kaputt = Pech gehabt !
Das Spiel lässt sich natürlich auch bei Auto- Ersatzteilen spielen : eine Reparatur / Ersatzleistung während der Garantie verlängert nicht die ursprüngliche Garantiezeit des Gesamtfahrzeugs sondern (wie oben schon geschrieben) nur des Ersatzteiles. Z. Bsp.: Nockenwelle nach 20 Monaten angelaufen = Tausch Nockenwelle. Nockenwelle nach 10 Monaten wieder defekt = Teilegarantie Nockenwelle, ABER : Nocke nach 10 Monaten noch i.O., Zylinderkopfdichtung schadhaft = Pech gehabt. Ausser natürlich das Teil welches auf Garantie getauscht wurde, ist innerhalb der 24 Monate wieder schadhaft und beschädigt weitere Teile des Motors .... dann viel Spaß beim Erstreiten Deiner Rechte auf Instandsetzung des Motors =)
Ist wohl juristisch in D so auch in Ordnung und wird von den meisten Geschäftsleuten so angewandt, soweit ich weiß.
Trotzdem viel Glück beim Umtausch !
Viele Grüße,
scoobyblue