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jogginghood

Schüler

  • »jogginghood« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 91

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1

Samstag, 14. Juli 2007, 11:24

Garantiebedingungen

habe jetzt schon gesucht aber nichts gefunden?

ab wann läuft die garantie wenn das gerät schon mal in der Garantie getauscht wurde also komplett neu

Läuft dann die garantie vom kaufdatum der alten maschine oder ab dem tausch der maschine quasi dann wieder 2 Jahre

danke schon mal im voraus für eure hilfe

Chris 2.0 GX

unregistriert

2

Samstag, 14. Juli 2007, 12:08

Teilegarantie ist 2 Jahre, außer eben auf Verschleißteile (Bremsbeläge, etc.).

Wenn irgendwas ausgetauschtes nach einem Jahr wieder kaputtgeht, greift die Teilegarantie.

Frage beantwortet? :)

Gruß Chris

jogginghood

Schüler

  • »jogginghood« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 91

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3

Samstag, 14. Juli 2007, 12:16

naja
es geht um ne kaffeemaschine die ist nach einem jahr kaputtgegangen
und wurde komplett getauscht also ne neue

da weiß ich es jetzt nicht werde jetzt mal tauschen fahren fahren werde dann berichten

Chris 2.0 GX

unregistriert

4

Samstag, 14. Juli 2007, 12:29

Achso.... :crazy:

Dachte es geht ums Auto und mit "Maschine" wär der Motor gemeint...

Bei Kaffeemaschinen kenn ich mich leider nicht so aus..... ;)

silversurfer

Fortgeschrittener

Beiträge: 214

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5

Samstag, 14. Juli 2007, 14:24

Hi,

da kann man ganz klar antworten : die Garantie läuft definitiv nochmal 2 Jahre - vielleicht :D

Es ist so, dass viele Unternehmen in den AGB`s die Garantiezeit bei einem Garantiefall auf die ursprüngliche Garantiedauer begrenzen, sprich:

- Kaffeemaschine nach einem Jahr kaputt = Umtausch / Reparatur
- Kaffeemaschine nach weiteren 11 Monaten kaputt = Umtausch / Reparatur
- Kaffeemaschine jetzt nach 3 weiteren Monaten wieder kaputt = Pech gehabt !

Das Spiel lässt sich natürlich auch bei Auto- Ersatzteilen spielen : eine Reparatur / Ersatzleistung während der Garantie verlängert nicht die ursprüngliche Garantiezeit des Gesamtfahrzeugs sondern (wie oben schon geschrieben) nur des Ersatzteiles. Z. Bsp.: Nockenwelle nach 20 Monaten angelaufen = Tausch Nockenwelle. Nockenwelle nach 10 Monaten wieder defekt = Teilegarantie Nockenwelle, ABER : Nocke nach 10 Monaten noch i.O., Zylinderkopfdichtung schadhaft = Pech gehabt. Ausser natürlich das Teil welches auf Garantie getauscht wurde, ist innerhalb der 24 Monate wieder schadhaft und beschädigt weitere Teile des Motors .... dann viel Spaß beim Erstreiten Deiner Rechte auf Instandsetzung des Motors =)

Ist wohl juristisch in D so auch in Ordnung und wird von den meisten Geschäftsleuten so angewandt, soweit ich weiß.

Trotzdem viel Glück beim Umtausch !

Viele Grüße,

scoobyblue

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »silversurfer« (14. Juli 2007, 14:31)


vonderAlb

Erleuchteter

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6

Sonntag, 15. Juli 2007, 09:47

Die Garantie zählt normalerweise immer AB KAUFDATUM.
Wenn zwei Tage vor Ablauf der Garantiezeit das Gerät getauscht wurde, dann hat man eben nur noch zwei Tage Restgarantiezeit.

Die Garantiezeit verlängert sich nicht automatisch wenn innerhalb der Restgarantiezeit etwas getauscht wurde. Du hast ja innerhalb dieser Garantiezeit nichts gekauft und bezahlt wofür es neue Garantie geben würde.

Bei eingebauten Ersatzteilen ist es ähnlich. Werden sie innerhalb der normalen Garantiezeit eingebaut, verfällt deren Garantie mit Ablauf der gekauften Garantie (Restgarantiezeit).

Werden Ersatzteile nach Ablauf der Garantie eingebaut, musst du sie ja bezahlen und ab diesem Kaufdatum haben diese Ersatzteile ihre eigene Garantiezeit. Geht das Teil kaputt, bekommst du Ersatz. Der Garantiezeitraum für dieses Teil läuft aber ab Kaufdatum des gekauften Ersatzteils (Restgarantiezeit).
Andreas

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