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1

Samstag, 8. April 2006, 12:27

Transportkosten für Vorführwagen legal ?

Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen .

Meine (zukünftigen) Schwiegereltern haben sich gestern einen Renault Clio als Vorführwagen gekauft. Das Auto wurde im November 2005 zugelassen und hat ca. 3.000 km.

Auf der Rechnung wurde nun aber explizit ein Betrag von 590 Euro für "Transportkosten" ausgewiesen (und kassiert) .

Nun die Frage: Ist das überhaupt rechtens ? Ich meine, das Auto stand beim Händler, sie sind selbst hingefahren und haben es dort abgeholt.

Welche Transportkosten hatte also der Händler ?

Klar, bei einem Neuwagen ist das was anderes - aber bei einem 6 Monate alten "Gebrauchten" darf der Händler doch eigentlich keine Transportkosten mehr verlangen !?

Ich hab schon versucht, beim ADAC jemanden zu fragen, aber heute ist Samstag und da haben die Experten frei.

Es wäre toll, wenn ihr mir (bzw. meinen Schwiegereltern) helfen könntet. Am besten ggf. mit Verweis auf ein Gesetz oder Urteil.

Danke

Gruß,

Lynus

Motorsportstützpunkt Lambrecht / Pfalz

GT-Driver

unregistriert

2

Samstag, 8. April 2006, 17:42

Hallo Lynus,

wie wird der Wagen verkauft?
Wird er als Neuwagen verkauft kann der Händler die Transportkosten verlangen, wird er aber als Gebrauchtwagen verkauft (auch wenn es nur mit Tageszulassung ist) muß der Erstkäufer der im Fahrzeugbrief steht die Transportkosten tragen.



Gruß Manfred


No Hirn - No Fun ;-)

torquemada

unregistriert

3

Samstag, 8. April 2006, 22:52

auch bei Neuwagen ist das so ohne weiteres nicht akzeptabel, wer von uns zahlt denn bei Aldi für seine Milch die Transportkosten? Hinfahren, mit Rückgabe drohen, der Verkäufer hat´s in meinen Augen versucht nach dem Motto "probieren kann man´s ja mal...", direkt den Chef kommen lassen


4

Sonntag, 9. April 2006, 00:05

Hallo Jungs,

schonmal das Wort Vertrag gehört? Was da steht, gilt. Mit Rückgabe drohen, sprich vom Vertrag zurücktreten zu wollen, ist nicht so einfach, da hierbei die jeweiligen AGBs zu beachten sind.

Außerdem: Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit war ein Betrag X für das Auto vereinbart. Mit diesem Preis waren die Schwiegereltern in spe offensichtlich einverstanden. Nun schlüsselt sich dieser Preis in verschiedene Positionen auf, die sie beanstanden wollen. Sehe dazu jedoch keinerlei Veranlassung. Das Auto kostet ja das gleiche.

Anders ist es, wenn ein Betrag X vereinbart war und nun zusätzlich Überführungskosten berechnet wurden. Dies ist nicht in Ordnung.

Also Vertrag raussuchen und nachschauen, was vereinbart war und dann je nach Lage des Sachverhalts reagieren.

[i]Gruß

Christian


[/i]

Blubbel

unregistriert

5

Sonntag, 9. April 2006, 00:12

Das ist schon richtig soweit, aber man hat immer noch ein 14 Tägiges Rückgaberecht und das greift auch bei einem Autokauf. Vertrag prüfen und wenn soweit alles i.O. ist einfach akzeptieren. Wär mir aber neu, zugegeben, das auf einem Gebrauchten Transportkosten drauf sind wenn er bei dem Händler bei dem Ich ihn kaufe schon steht.


Beiträge: 1 017

Registrierungsdatum: 12. August 2003

Wohnort: Markt Indersdorf

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6

Sonntag, 9. April 2006, 00:12

Sehe ich genauso wie GÖ

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>wer von uns zahlt denn bei Aldi für seine Milch die Transportkosten?<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

Na alle, welche die Milch kaufen! Oder glaubst du der Transport vom Erzeuger zum
Aldi ist for free??

Gruß

Jürgen

2Fast4U





Wie kann ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sage? :verrueckt:

7

Sonntag, 9. April 2006, 00:18

Auch Neuwagen können schon beim Händler stehen. Das ist nicht der Punkt. Das wichtigste ist der Vertrag. Ohne diesen brauchen wir hier nicht weiter zu diskutieren, denke ich.

[i]Gruß

Christian


[/i]

bullrich

unregistriert

8

Sonntag, 9. April 2006, 00:23

btw, 1 Woche Rücktrittsrecht - online 2 wochen..(fernabsatzgestz, der bulli verdient bald sein Geld damit... )

es wurde alles gesagt...

Citroen rulez.. *undwech*

are you
bright enough ?

9

Sonntag, 9. April 2006, 17:52

An alle:

Vielen Dank für eure schnellen Antworten.
Meine Schwiegereltern fahren morgen wieder bei dem Händler vorbei (sie waren bei uns zu Besuch) und eben der Händler steht tatsächlich als 1. Fahrzeughalter im KFZ-Brief.

Desweiteren haben sie ihren alten Clio dort gelassen und nichts dafür bekommen, obwohl bei Renault zur Zeit eine Aktion läuft "bis zu 2.000 Euro über DAT/Schwacke für ihren Gebrauchten". Sie haben aber 0 Euro für den Gebrauchten bekommen.

Ich denke, da wird sich morgen nochmal was am Preis machen lassen....

Gruß,

Lynus

Motorsportstützpunkt Lambrecht / Pfalz

Beiträge: 1 715

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10

Sonntag, 9. April 2006, 18:05

Hi zusammen!

Es hilft natürlich mehr, solche Dinge vorher zu besprechen, bzw nach einem Angebot zu fragen, dass Wunschzubehör, Einbauten und Überführungskosten gleich beinhaltet.

Wer dem Posten "Überführungskosten" generell näher treten möchte:
- diese Kosten decken nur z.T. echte Transportkosten.
- oft ist es auch als Pauschale gedacht, woraus die Übergabeinspektion für den Händler finanziert werden soll (zB alle Transportsicherungen oder Schutzfolien entfernen)
- vom Werk/Importeur wird oft nur ein geringerer Betrag berechnet. Einige Händler kalkulieren diese Position sehr frei.

Gruß,
Alex

H6Fan