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Original von fastforward
wieviel waren die verfahrenskosten und die schreibgebühr? nimmt mich nur wunder.
aber ich glaube die eltern werden ihm schon die ohren laaaang ziehen. immerhin sind die portugiesischen patriarchen die ich kenne verdammt streng
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Der angeklagte ist schuldig;
- des mehrfachen teilweise bandenmässigen Diebstahls im Sinne von Art. 139 Ziff. 1 und 3 StGB teilweise in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 StGB
- der Sachbeschädigung im Sinne von Art. 144 Abs. 1 StGB
- der groben Verletzung der Verkehrsregeln im Sinne von Art. 90 Ziff. 2 SVG in Verbindung mit Art. 27 Abs. 1 StGB, Art 32 Abs. 1 SVG und Art. 4a Abs. 1 lit. a VRV
- der mehrfachen Entwendung zum Gebrauch im Sinne von Art. 94 Ziff. 1 SVG
- des mehrfachen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern im Sinne von Art. 97 Ziff. 1 Abs. 1, 5 und 6 SVG
- des mehrfachen Fahrens ohne Führerausweis im Sinne von Art. 95 Ziff. 1 Abs. 1 SVG
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Der Angeklagte wird bestraft mit 10 Monaten Gefängnis, wovon 10 Tage durch Untersuchungshaft erstanden sind, und mit einer Busse von 500.- Fr.
Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre angesetzt.
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Sämtliche Ansprüche der Geschädigten und Versicherungen müssen auf dem Zivilen weg eingeholt werden.
Die Gerichtsgebür wird festgesetzt auf: 2292.00 Fr.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Eagle_B5« (23. Dezember 2006, 20:15)