Gandi theoretisch halbwegs richtig, praktisch siehts aber völlig anders aus!
EU weite Garantie, oder Vollgarantie wie du sie nennst ist ein schönes Wort, heißt aber nicht, dass du eine Reparaturfreigabe vom jeweiligen Importeur bekommst!
Entsprechend der sogenannten Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) dürfen laut EU-Recht alle Vertragswerkstätten von innerhalb der EU produzierenden Autoherstellern, Garantieleistungen auch an Pkws, die in einem anderen Land der EU gekauft wurden, lediglich nicht verweigern. Soweit ich weiß, produziert aber Subaru nicht mal in der EU!!!
Klar nimmt jeder Vertragshändler gerne einen Garantieauftrag an bzw muß er dies auch aufgrund der GVO bei in Europa produzierenden KFZ Herstellern tun, er muß aber zuerst einmal eine Freigabe in dem Beispiel von den NL bekommen. Und wenn es sich zB um eine Garantiereparatur handelt, die man nicht sofort durchführen muß, kannst du nach Holland fahren, weil du in der Praxis keine Freigabe bekommst! An Kulanz brauchst erst gar nicht denken!
Und es sollte beachtet werden, dass im Falle eines Rechtstreits der Standort des Händlers und entsprechend das Gesetz dieses Landes als Gerichtsstand gelten.
Die meisten Leute wissen in dem Zusammenhang gar nicht, dass man grundsätzlich zwischen Gewährleistung und Garantie unterscheiden muß, geschweige denn kennen sie den Unterschied!
Von der Herstellergarantie, die üblicherweise nur die kostenlose Nachbesserung eines Mangels beinhaltet, ist die Gewährleistung des Händlers als Verkäufer nämlich zu unterscheiden! Diese unterliegt dem jeweiligen nationalen Kaufrecht!
Zum Thema Recht: Das du Garantieansprüche dort stellen mußt, wo du eine Sache gekauft hast, sagt sehrwohl das Recht!!!