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Kann ich mir nicht vorstellen, dass die Zulassungsstelle sowas tut. Klar haben die alle Daten (auch die FIN's), aber du hast doch keinerlei Recht darauf, als beliebige Person (ohne Weiteres) die Daten zum Halter anderer Fahrzeuge zu erfahren?!Wenn du das aktuelle Kennzeichen kennst, dann kannst du die Halterdaten über die Zulassungsstelle erfragen.
Kann ich mir nicht vorstellen, dass die Zulassungsstelle sowas tut. Klar haben die alle Daten (auch die FIN's), aber du hast doch keinerlei Recht darauf, als beliebige Person (ohne Weiteres) die Daten zum Halter anderer Fahrzeuge zu erfahren?!Wenn du das aktuelle Kennzeichen kennst, dann kannst du die Halterdaten über die Zulassungsstelle erfragen.
Denke auch, wenn's wirklich dringlich ist, müssen da Personen ran, die "entsprechende Kontakte und Möglichkeiten" haben...
Also ich kann das mit dem Zentralruf der Autoversicherungen so, dass man dort im Schadensfall die gegnerische Versicherung benannt
bekommt und dort seine Ansprüche stellen kann. Dass die auch Halterdaten rausgeben wäre mir neu.
...Im Prinzip musst du nur angeben, das entweder du Geschädigter bist oder Schaden verursacht hast....
...Im Prinzip musst du nur angeben, das entweder du Geschädigter bist oder Schaden verursacht hast....
Die Forennetiquette verbietet mir eine deutlichere Reaktion, also gibt's nur eine Frage: Hast du noch alle? Vortäuschung ist strafbar!
Die vollständigen Gründe, die Privatpersonen zu einer Halterauskunft berechtigen, gibt es in §39 Straßenverkehrsgesetz.
Das erfordert ein "Glaubhaftmachen", so dass eine "kleine Lüge", dass man Geschädigter sei, ggf. nicht ausreichend ist. Generell würde ich mir aber dreimal überlegen, ob ich einen Behörde bewusst anlüge.
Daneben gibt es beim KBA "Online-Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) [nur] über Fahrzeuge, die auf Sie als Halterin bzw. Halter aktuell zugelassen sind bzw. für die Sie als letzte Halterin bzw. letzter Halter im ZFZR gespeichert sind."