Hier noch ein Text aus der Schweiz passend zum Thema
Die Autohersteller stellen Tachos falsch ein – weil es das Gesetz so verlangt. Das kann den Kilometerzähler beeinflussen und Leasingnehmer Geld kosten.
Auf dem Autobahnzubringer bei Winterthur-Wülflingen: 60 Stundenkilometer zeigt der Tacho des sechsjährigen Ford Focus an. Das Navigationsgerät an der Windschutzscheibe misst aber bloss 54 Stundenkilometer – das sind 10 Prozent weniger.
Eine Nachfrage beim Navigationsgeräte-Hersteller Garmin ergibt: Die GPS-Genauigkeit ist mittlerweile so hoch, dass die vom Navigationsgerät angezeigte Geschwindigkeit vom tatsächlichen Wert höchstens 1 bis 2 Stundenkilometer abweicht.
Der Fehler liegt beim Tachometer – und das ist vom Gesetzgeber so gewollt: In der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge heisst es: «Die am Geschwindigkeitsmesser angezeigte Fahrgeschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen.»
Der etwas höher eingestellte Tacho verhindert also technisch bedingte Geschwindigkeitsübertretungen. Bei den Fahrzeugprüfungen kontrollieren Experten der Strassenverkehrsämter den Geschwindigkeitsmesser in einigen Kantonen stichprobenartig, in anderen, wie zum Beispiel im Kanton Zürich, lückenlos.
Die Abweichung liegt im Schnitt bei 5 Prozent
Zeigt der Tacho eine Geschwindigkeit von 60 Kilometern pro Stunde an, darf die effektiv gefahrene Geschwindigkeit, die mit einem geeichten Radargerät erfasst wird, nicht unter 51 Kilometern liegen. Sonst ist eine Neujustierung nötig.
Die Toleranz beträgt bei dieser Geschwindigkeit maximal 15 Prozent. Renato Caduff vom Strassenverkehrsamt Zürich schätzt, dass die Abweichung im Durchschnitt 5 Prozent beträgt. Das bestätigt der Autohersteller Ford: «Der Tachometer zeigt plus zirka 5 Prozent an.»
Die Grösse des verwendeten Reifens, die Profiltiefe und der Luftdruck verändern den Abrollumfang des Rades. Das führt zu Abweichungen vom tatsächlich gefahrenen Tempo. Hersteller Ford verfälscht den Tacho, damit die angezeigte Geschwindigkeit in keinem Fall überschritten wird.
Tachometer und Kilometerzähler greifen auf dieselben Messinstrumente zurück. Laut Ford Schweiz wird aber nur das Signal für den Tachometer künstlich verfälscht, jenes für den Kilometerzähler aber nicht. Deshalb sei der Kilometerzähler wesentlich genauer als der Tacho.
Dies gilt aber nicht generell: Bei der Amag AG, der Importeurin von Marken wie VW, Audi und Skoda, heisst es nämlich, die Abweichungen von Tacho und Kilometerzähler seien grundsätzlich gleich.
Zu kleine Reifen führen zu falschen Kilometerangaben
Klar ist: Es werden mehr Kilometer gezählt, wenn ein Autobesitzer kleinere Reifen verwendet, als vom Hersteller vorgesehen sind, oder wenn er mit geringer Profiltiefe fährt. Daraus folgt, dass der Kilometerzähler in vielen Fällen – sei es vom Werk her oder wegen des Radumfangs – eine längere Strecke anzeigt, als tatsächlich gefahren wurde.
Der Kilometerstand ist entscheidend für den Wiederverkaufswert eines Autos. Auch bei Leasingverträgen sind die gefahrenen Kilometer zentral: Wer die im Vertrag vereinbarten Kilometer überschreitet, muss bei einer vorzeitigen Auflösung oder beim Ende des Vertrags die Mehrkilometer bezahlen.
Bei der Festlegung der Mehrkilometer betrachten die Leasingfirmen die Angaben des Kilometerzählers als verbindlich. Das heisst: Leasingnehmer zahlen zu viel, wenn sie für Mehrkilometer zur Kasse gebeten werden.