Das mit dem "Überführen" habe ich schon gelesen und verstanden.
Mit Kurzzeitkennzeichen nach Polen (bzw. grundsätzlich ins Ausland)?
Auf den Bildern kann man das Ablaufdatum des Kennzeichens nicht gut erkennen (irgendwas mit 20 und der Monat entweder "5" oder "6" - gesehen wurde der Wagen am 16.6.15).
Wenn das Fahrzeug endgültig über die Grenze geht sind doch die Ausfuhrkennzeichen (die mit dem roten statt gelben Farbbereich am Schilderrand) erforderlich, oder?
Gruß
Stephan