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Freitag, 21. September 2007, 17:06

Subaru Anschlußgarantie

Subaru bietet ja neuerdings eine eigene Anschlußgarantie an, allerdings gilt diese nur bis zu 5 Jahren ab EZ bzw. bis max. 160.000 km.

Abschließen kann man diese Garantie entweder gleich bei Kaufvertragsunterzeichnung oder bis das gekaufte Auto maximal 1 Jahr alt ist bzw. max. 15.000 km auf dem Tacho hat.

Die Preise für die 1jährige Anschlußgarantie variieren von 185 € (Justy) bis 465 € (Tribeca)

Für das gängigste Modell in Dtl, den Forester X verlangt Subaru für die 12monatige Anschlußgarantie 285 €, bei 24 Monaten sind sogar 540 € zu entrichten.

Quelle: http://www.subaru.de/kundenservice/garan…ussgarantie.htm


Soweit, so gut.

Aber ich finde die Lösung, eine solche Garantie nur bei Kauf oder bis maximal 12 Monate nach EZ abzuschließen, nicht in Ordnung.

Erstens: eine solche Garantie kommt doch eigentlich erst dann ins Gespräch, wenn die Herstellergarantie gerade ausläuft, d.h. nach 3 Jahren oder 100TKM.

Zweites Problem: Kaufe ich heute einen Jahreswagen mit EZ August 2006 könnte ich diese Garantie gar nicht mehr kaufen, (auch wenn ich wöllte) da dieses Auto schon länger als 12 Monate zugelassen ist.

Das kann doch so nicht gewollt sein, oder ?

Gerade bei den hochpreisigen Modellen wie Outback oder Tribeca, die länger als 1 Jahr zugelassen sind, ist die Vermarktung schwer genug.

Wenn dann der Käufer eines solchen Fahrzeuges überhaupt keine Möglichkeit hat, dafür eine anschlußgarantie zu erwerben, finde ich das höchst unpopulär bzw. einfach kundenfeindlich.

Wie ist eure Meinung dazu ?

Bin gespannt . . . :)

göp

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Freitag, 21. September 2007, 17:55

Ich finde die Strategie von Subaru durchaus nachvollziehbar. Dann könnte ja jemand, der sein Auto ständig auf der Nordschleife tritt, kurz vor Ablauf der 3 Jahre günstig für die Werkstattbesuche der nächsten beiden Jahre vorsorgen. Vor allem wenn er merkt, daß das Auto langsam seine Macken bekommt.

Ich würde es an Subarus Stelle nicht anders machen.

Gruß,
Frank

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3

Freitag, 21. September 2007, 17:56

RE: Subaru Anschlußgarantie

Bin voll deiner Meinung. Für mich käme ein neuer Forri bei den Preisen nicht in Frage. Aber ein Jahreswagen schon eher, oder sogar mit mehr als 15Tkm auf der Uhr (weil bei meinemm 40Tkm/a ist das unerheblich). Und dann ist die Anschlußgarantie für mich auch nicht mehr drin.

4

Freitag, 21. September 2007, 18:07

Es gibt auch noch herstellerunabhängige Versicherer die eine Anschlussgarantie über das Autohaus wo es gekauft wurde, innerhalb der herstellerseitigen Garantie übernehmen... das heisst dannach 2 Jahre lang und bis 150.000 km.. is zwar etwas teurer aber geht auch.. wer genau das ist weiss ich nicht, aber falls es jemand wirklich interessiert such ich meine Unterlagen mal raus.. :)

Mfg :hmm:

Sven

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5

Donnerstag, 27. September 2007, 12:53

Die Sache mit dem Abschluß bei Neukauf oder bis zu 1 Jahr/15.000 km hat seine eigene Bewandtnis.

Eine Garantie ist so etwas ähnliches wie eine Versicherung. Versicherungsgeschäfte dürfen aber nicht durch den Fahrzeugverkauf gemacht werden.

Nur wer sich bereits bei Kauf (oder innerhalb eines Jahres) entscheidet diese Option einzulösen kann diese garantie abschließen.
nach z.B. 24 Monaten wäre dies ein eigenständiges Versicherungsgeschäft was vom Gesetzgeber nicht mehr toleriert wird.

Subaru macht es da genau so wie es auch schon von anderen Herstellern praktiziert wird. Aber da hier Hauseigene Garantie vergeben wird ist man deutlich günstiger.

2 Jahre Anschussgarantie für Peugeot 307Break = 760 Euro und nach 3Jahren und 2 Monaten erzählt uns der Werkstattmeister dass die Heckklappendämpfer trotz Garantie nicht mehr bezahlt werden.
Da war ein Brief fällig :D

So was passiert bei SUBARU bestimmt nicht.

***** Keshet *****

6

Freitag, 28. September 2007, 13:05

Zitat

Original von Keshet

Nur wer sich bereits bei Kauf (oder innerhalb eines Jahres) entscheidet diese Option einzulösen kann diese garantie abschließen.
nach z.B. 24 Monaten wäre dies ein eigenständiges Versicherungsgeschäft was vom Gesetzgeber nicht mehr toleriert wird.



Aha. Deshalb die zeitliche Befristung bis max. 12 Monate nach EZ.

Danke für die Erläuterung :)