@ sunfreak: In einer neueren Ausgabe der gleichen Zeitschrift steht, dass, sofern keine anderslautende Vorschrift des Garagenbetreibers existiert, Flüssiggasautos grundsätzlich in Tiefgaragen parken dürfen. Offenbar weiß dort die rechte Hand nicht, was die linke schreibt. Man sollte eben nicht alles für bare Münze nehmen, was einem in den sogenannten Fachzeitschriften vorgesetzt wird. Ich bin jedenfalls erstmal beruhigt, dass es keine zusätzlichen Komplikationen mit Flüssiggas gibt.
Das Thema ist auch für unseren Outback noch nicht erledigt. Die Frage steht nur: Nach Ende des Leasingvertrages das Auto übernehmen, dann lohnt sich der Gasumbau, oder doch lieber ein anderes Auto nehmen, weil wir ja so zufrieden sowieso nicht sind?
Grüße
Thomas