Ich habe mich kürzlich aufgrund des eigenen Interesses an einem GB Import umgesehen bzw. umgehört wie das mit der NoVA funktioniert. Was ich herausfinden konnte zählt lt. Erlass immer der im EZ-Jahr gültige Satz (vom Kaufpreis):
Gebrauchtfahrzeuge aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet (§ 6 Abs 6 NoVAG):
Umsetzung des EuGH-Urteiles C-402/09 (Ioan Tatu):
Gebrauchtfahrzeuge (über 6 Monate, über 6.000 km) sind (anteilig) so zu besteuern wie ein gleich altes inländisches Gebrauchtfahrzeug besteuert worden ist.
bzw.:
Gebrauchtfahrtzeug aus dem Drittland:
Aktuelle Rechtslage mit aktuellem Wert des Fahrzeuges
Aktuell wird die NoVA so berechnet:
Statt Normverbrauch in Form von Litern /100 km nunmehr Gramm CO2/km
CO2-Ausstoß minus 90 Gramm CO2/km dividiert durch 5 ist der Steuersatz
Beginnt bei 0% und endet bei 32% (Höchststeuersatz)
Fixe Abzugsposten und Zuschläge bei hohem CO2-Ausstoß
wobei zusätzlich gilt:
#Abzugsposten
-- 2014 für Dieselautos 350 Euro für andere Autos 450 Euro
-- 2015 für alle Autos 400 Euro
-- ab 2016 für alle Autos 300 Euro
# Zusatzsteuer
-- Zusatzsteuer für Autos über 250 g CO2/km in Höhe von 20 Euro/g über 250 g CO2/km
Wenn man bedenkt, dass z.B. ein 2011 STI einen CO2 Ausstoß von ca 245 g/km (nach kurzer Internetrecherche) hat wird dies ziemlich den Höchstsatz treffen. Beim alten System mit dem Normverbrauch siehts bekanntlich bei den starken Modellen auch eher nicht rosig aus.
Meiner Meinung nach zahlt sich hiermit ein Import eher bei älteren Fahrzeugen aus (bis 2007, da damals auch eine Erhöhung vorgenommen wurde).
Nicht vergessen, just my 2 cents, die auf meinem eher beschränkten Wissen zu diesem Thema beruhen.
Quelle der Zitate:
Bundesministerium für Finanzen