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VORSICHT:
• Der CVT-Ölstand ändert sich mit der CVT-Öltemperatur. Bei der Prüfung des CVT-Ölstands die vorgegebene CVT-Öltemperatur beachten.
• Immer das vorgeschriebene CVT-Öl verwenden. Die Verwendung anderer Öle kann zu Funktionsstörungen führen.
1. Den Motor anlassen und die CVT-Öltemperatur am Subaru Select Monitor auf 35 — 45°C (95 — 113°F) ansteigen lassen.
2. Wählhebel auf P → R → N → D und D → N → R → P stellen und das CVT-Öl im Leerlauf zirkulieren zu lassen.
3. Fahrzeug bei Motor im Leerlauf anheben und Einfüllöffnung abnehmen.
VORSICHT: Achten Sie besonders auf folgende Schritte, da sich der Motor im Leerlauf befindet.
HINWEIS: Das CVT-Öl hat den angegebenen Füllstand, wenn es bis zur Unterkante der Einfüllöffnung reicht.
4. Wenn kein CVT-Öl aus dem Getriebe austritt, vorgeschriebenes Öl bis zur Unterkante der Einfüllöffnung einfüllen.
VORSICHT: Dabei beachten, dass beim Einfüllen von CVT-Öl bis zur Unterkante der Einfüllöffnung bei kaltem Getriebe zu viel CVT-Öl eingefüllt wird, sodass Öl überläuft.
Soweit der Ablauf laut Service-Handbuch
nur auf Ölmangel im Automatikgetriebe weist erst der eingetretene Schaden hin?
Und der Kunde soll dann auch noch auf dem Schaden sitzen bleiben? Ist das bei Subaru so üblich?
Wobei die Anhaben hier nicht ganz stimmig sind. Es wurde gesagt, dass ein neues Getriebe auf Garantie zugesichert wurde. Dann wurde festgestellt, dass ein Schlauch beschädigt war und auch die Versicherung ausgestiegen sei. Bei Garantie hätte die Versicherung ja gar nichts damit zu tun gehabt. Ausser Subaru hätte nachträglich den Garantieaustausch abgelehnt und die Versicherung hätte ebenfalls nicht für den Marderschaden aufkommen wollen. Hier würde ich aber schon Subaru in der Pflicht sehen. Immerhin glaube ich nicht, dass man einem durchschnittlichen Käufer zumuten kann regelmässig den Getriebeöl-Füllstand zu kontrollieren. Insbesondere wenn keinerlei Warnung vom Fahrzeug vorgesehen sind bis zum Totalschaden.
Ich glaube nicht, dass sich hier Subaru so einfach aus der Affäre ziehen könnte wenn es zu einem Gerichtsfall kommt. Es ist nicht von einem durchschnittlichen Autoverkäufer zu erwarten, dass er häufiger den CVT-Getriebeöl-Füllstand kontrolliert. Meine Güte es steht glaube ich nicht einmal im Benutzerhandbuch wie man das machen könnte. Die Wartungsintervalle wurden vermutlich auch eingehalten und so etwas fällt ev. nicht einmal in der Werkstatt auf. Wenn der Ölverlust langsam genug ist merkt man das ev. nicht einmal an Öl am Boden beim Parken.
Leider hatte ich keine Ölflecken beim Parken, dh das Öl ist unter Last (bei Fahrt) über einen sehr langen Zeitraum verloren gegangen. Nach mündlicher Garantiezusicherung seitens Subaru ist ein Monat lang nichts passiert. Danach ist der Kundendienstleiter von Subaru Österreich gekommen um sich den Schaden anzusehen. Nach Feststellung eines Marderbisses wurde die Garantie abgelehnt. Der Sachverständige der Versicherung hat ebenfalls einen Marderbiss festgestellt. Bei einer Vollkaskoversicherung (Pflicht bei Leasing) ist "alles" versichert, bis auf Folgeschäden von Marderbissen. Nur die Kosten vom Schlauch werden von der Versicherung getragen.nur auf Ölmangel im Automatikgetriebe weist erst der eingetretene Schaden hin?
Und der Kunde soll dann auch noch auf dem Schaden sitzen bleiben? Ist das bei Subaru so üblich?
Wobei die Anhaben hier nicht ganz stimmig sind. Es wurde gesagt, dass ein neues Getriebe auf Garantie zugesichert wurde. Dann wurde festgestellt, dass ein Schlauch beschädigt war und auch die Versicherung ausgestiegen sei. Bei Garantie hätte die Versicherung ja gar nichts damit zu tun gehabt. Ausser Subaru hätte nachträglich den Garantieaustausch abgelehnt und die Versicherung hätte ebenfalls nicht für den Marderschaden aufkommen wollen. Hier würde ich aber schon Subaru in der Pflicht sehen. Immerhin glaube ich nicht, dass man einem durchschnittlichen Käufer zumuten kann regelmässig den Getriebeöl-Füllstand zu kontrollieren. Insbesondere wenn keinerlei Warnung vom Fahrzeug vorgesehen sind bis zum Totalschaden.
Ich glaube nicht, dass sich hier Subaru so einfach aus der Affäre ziehen könnte wenn es zu einem Gerichtsfall kommt. Es ist nicht von einem durchschnittlichen Autoverkäufer zu erwarten, dass er häufiger den CVT-Getriebeöl-Füllstand kontrolliert. Meine Güte es steht glaube ich nicht einmal im Benutzerhandbuch wie man das machen könnte. Die Wartungsintervalle wurden vermutlich auch eingehalten und so etwas fällt ev. nicht einmal in der Werkstatt auf. Wenn der Ölverlust langsam genug ist merkt man das ev. nicht einmal an Öl am Boden beim Parken.
Wie sieht es hier bezüglich dem Thema aus, dass das Fahrzeug zu keinem Zeitpunkt irgend etwas anzeigte (Motorkontrolleuchte, Fehlercode-Ausgabe). Es bestand ja auch kein offensichtlicher Schaden (Ölaustritt/Ölflecken). Du schreibst ja auch, dass selbst ein Mechaniker zum gg. Zeitpunkt den Schaden so nicht hätte feststellen können und als Kunde ist es ebenfalls unmöglich bzw. unzumutbar eine regelmäßige Getriebeöl-Überprüfung durchzufrühren.
Leider gibt es weder einen Fehlercode noch hat die Getriebeölüberhitzungskontrollleuchte aufgeleuchtet. Keine Versicherung in Österreich versichert Folgeschäden von Marderbissen voll (einige bis maximal 3000 was bei einem Gesamtschaden von 12300 Euro etwas wenig ist).
Auch bezüglich der Versicherung bin ich etwas stutzig, dass hier Folgeschäden (die auf den Marderbiss rückzuführen sind) nicht (mit-)abgedeckt sind, wenn z.b. auch ein vorsätzliches Ignorieren einer Warnleuchte ebenfalls auszuschließen ist.
Halte uns auf dem Laufenden...
Hallo,
also ich das sehe ich anders:
1. Ein grundlegendes Bauteil zum Betrieb des Fahrzeugs (das ca. 10000€ kostet = 1/3 des Fahrzeugwertes) wurde so konstruiert, das nur eine Fachwerkstatt den Ölstand prüfen kann.
2. Das spezielle CVT-ÖL kann ich nicht im Laden kaufen.
3. Der Einbau eines Flüssigkeitssensors für das wichtigste Betriebsmittel würde versäumt - besonders dumm wegen Punkt 1, da könnte man ja fast schon von vorsätzlicher Handlung sprechen.
4. Der Temeratursensor zeigt nichts an, weil er dann bei niedrigem Ölstand unter Umständen nicht mehr im Medium hängt.
5. Wenn der Marderbiss explizit von der Haftung ausgeschlossen ist, dann will ich aber auch einen DNA-Test haben - verarschen kann ich mich selber - wenn die Schläuche mit billigem Fischöl als Trennmittel gefertigt werden, ist doch klar das einer reinbeißt!
VG
....bei 5. hatte ich auch die Versicherung gemeint - wenn's um 10T€ geht, dann will ich aber auch bewiesen haben das es ein Marder war - ist das zu viel verlangt???
und Subaru und/oder Versicherung wollen sich drücken