He, wo bleiben die Legacy-treter?
Fede, ich hab zwar keinen Legacy, aber trotzdem: herzlich willkommen.
Grundsätzlich darfst du nur das fahren, was in deinem Schein drin steht.
Ausser es gibt ne Felge mit ABE bei der die Reifengröße gleich mit angegeben ist.
Wenn dir der Händler andere Größen anbietet (ohne ABE), dann muss er auch die TÜV-Abnahme dafür abwickeln.
Ah, hoppla. Da fällt mir grad ein das es ja eine neue Vorschrift für Reifeneinträge gibt. Es gibt ja seit Oktober neue Papiere für die Fahrzeuge. D.h. die Größe muss nicht unbedingt in dem neuen Schein (Zulassungsbescheinigung I) eingetragen sein, dafür musst du aber belegen können, das die Reifen-/Felgengröße für dein Auto eine Zulassung hat. Entweder durch Vorlage eines Autoprospektes oder eben die ABE bzw. TÜV-Gutachten.
Andreas
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